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Erste Group Bank AG: Bekanntmachung gemäß § 93 BörseG

Wien (pta020/09.07.2013/15:30 UTC+2) Gemäß § 93 Z 2 BörseG informiert die Erste Group hiermit, dass J.P. Morgan Securities (JPM) am
5. Juli 2013 direkt oder indirekt insgesamt Aktien und Finanzinstrumente auf Aktien (gemäß §91a BörseG) der Erste Group Bank AG hielt, die 16.552.850 oder 3,85% der 429.800.000 Stimmrechte nach der Kapitalerhöhung vermitteln.

Nachstehend die vollständige Mitteilung von J.P. Morgan Securities:

J.P. Morgan Securities plc., 25 Bank Street, Canary Wharf, London E14 5JP, Vereinigtes Königreich ("JPM"), teilt hiermit gemäß § 92a Abs 1 iVm §§ 91 ff BörseG in Bezug auf Erste Group Bank AG, Graben 21, 1010 Wien, Österreich (die "Emittentin"), und deren zum Handel im Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassenen stimmberechtigten Stammaktien, ISIN AT0000652011 (die "Aktien"), wie folgt mit:

Allgemeines
Mit Wirkung vom 4.7.2013 hat die Emittentin ihr Grundkapital durch Ausgabe von 35.231.353 neuen Aktien erhöht. In Folge dieser Kapitalerhöhung beträgt das Grundkapital der Emittentin nunmehr EUR 859.600.000,- und ist in 429.800.000 Aktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt.
Gemäß § 91 Abs 1a BörseG ist der Anteil der Stimmrechte gemäß § 91 Abs 1 BörseG ausgehend von der Gesamtzahl der mit Stimmrechten versehenen Aktien zu berechnen, die die Emittentin gemäß § 93 Abs 1 AktG am Ende jeden Kalendermonats, an dem es zu einer Zu- oder Abnahme von Stimmrechten oder Kapital gekommen ist, veröffentlicht. Sofern eine veränderte Gesamtstimmrechtszahl noch nicht gemäß § 93 Abs 1 AktG veröffentlicht worden ist, der Meldepflichtige allerdings Informationen über die korrekte Stimmrechtsgesamtzahl hat, ist eine materiell richtige Meldung - auf Basis der Anzahl der stimmberechtigten Aktien nach Kapitalerhöhung - zu erstatten (FMA, Rundschreiben betreffend Melde- und Veröffentlichungspflichten von Emittenten vom 19.6.2013, S 35).
Die Berechnung der in dieser Mitteilung angeführten Stimmrechtsanteile erfolgt auf Basis der Gesamtzahl der mit Stimmrechten versehenen Aktien der Emittentin nach der oben dargestellten Kapitalerhöhung, das sind 429.800.000 Aktien mit ebenso vielen Stimmrechten.

Mitteilung
Mit Eintragung der Kapitalerhöhung am 4.7.2013 erwarb JPM 20.786.498 neue Aktien (entspricht rund 4,84%) und hat dadurch gemäß § 91a Abs 6 BörseG eine Mitteilungspflicht gemäß § 91 BörseG durch das Erreichen und Überschreiten der Schwellen von 4% und 5% infolge der Ausübung von Rechten auf Erwerb von Stimmrechten ausgelöst. Durch diesen Erwerb sind die am 2.7.2013 erworbenen Finanzinstrumente im Sinne des § 91a BörseG auf 20.786.498 neue Aktien der Emittentin erfüllt und JPM hat somit am 4.7.2013 die Schwellen von 5% und 4% in Bezug auf Finanzinstrumente im Sinne des § 91a BörseG wieder unterschritten.
Auf aggregierter Basis gemäß § 91a Abs 7 BörseG (Aktien und Finanzinstrumente) kam es allerdings zu keiner Unterschreitung der Schwellen von 4% und 5%: Infolge der Kapitalerhöhung und der Erhöhung der Stimmrechte der Emittentin entsprach die von JPM gemäß § 91a Abs 7 BörseG gehaltene Beteiligung an der Emittentin am 4.7.2013 nämlich rund 6,08%, bestehend aus (i) 23.295.669 Aktien (entspricht rund 5,42%) und (ii) Finanzinstrumenten auf 2.846.653 Aktien (entspricht rund 0,66%).
Am 5.7.2013 verkaufte JPM 10.143.029 Aktien (entspricht 2,36%).
Infolge dieses Verkaufs entspricht die von JPM gemäß § 91a Abs 7 BörseG gehaltene Beteiligung an der Emittentin am 5.7.2013 rund 3,85%, bestehend aus (i) 13.256.292 Aktien (entspricht rund 3,08%) und (ii) Finanzinstrumenten auf 3.296.558 Aktien (entspricht rund 0,77%). JPM hat sohin die Schwellen von 4% und 5% am 5.7.2013 unterschritten.

(Ende)

Aussender: Erste Group Bank AG
Milchgasse 1
1010 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Thomas Sommerauer/ Simone Pilz
Tel.: + 43 (0)5 0100 - 17741
E-Mail: investor.relations@erstegroup.com
Website: www.erstegroup.com
ISIN(s): AT0000652011 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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