Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
PORR AG: Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5 Veröffentlichungsverordnung 2002
Veräußerung eigener Aktien
Wien
(pta029/05.12.2013/18:30 UTC+1)
Am 23.10.2013 beschloss der Vorstand - vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates - 105.591 Aktien der PORR AG, welche von der Unterstützungskasse von Porr-Betrieben Gesellschaft m.b.H. ("Unterstützungskasse") gehalten werden, auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechtes zu veräußern. Der Beschluss des Vorstands vom 23.10.2013 sowie der Bericht des Vorstands über den Bezugsrechtsausschluss gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz wurden am selben Tag veröffentlicht.
Wie im Beschluss vom 23.10.2013 ausgeführt, verfügt die Unterstützungskasse unter anderem über Vermögenswerte, insbesondere Aktien an der PORR AG, die aus dem Nachlass bzw. einer Schenkung des 1967 verstorbenen Herrn Dir. Ludwig Wilms stammen. Ludwig Wilms war von 1904 bis 1955 bei der Allgemeinen Österreichischen Baugesellschaft (nunmehr: PORR AG) beschäftigt und hatte den Wunsch, dass die Erträgnisse seines Vermögens unter tunlicher Erhaltung der Substanz zur Unterstützung von Angestellten der Porr-Betriebe mit langjähriger Dienstzeit insbesondere für Aufbesserungen von Altersrenten verwendet werden mögen. Zu den Vermögenswerten der Unterstützungskasse gehören unter anderem auch Kapitalanteilscheine der PORR AG.
Es war bislang beabsichtigt, dass die Unterstützungskasse 105.591 Stückaktien an der PORR AG an den Wilmsfonds der Angestellten des Zentralbetriebsrats der Porr Bau GmbH ("Wilmsfonds") überträgt. Gleichzeitig soll der Wilmsfonds auch die Verpflichtungen übernehmen, die zuvor die Unterstützungskasse hatte, nämlich freiwillige Unterstützungen an tätige oder ehemalige Arbeitnehmer der PORR AG und ihres österreichischen Konzernteils, insbesondere in Fällen von Bedürftigkeit, zu gewähren. Das zu übertragende Wertpapiervermögen soll in Fortführung des Unternehmenszwecks der Unterstützungskasse dazu verwendet werden, langjährige Arbeitnehmer der PORR AG und ihres österreichischen Konzernteils insbesondere bei Bedürftigkeit zu unterstützen und zu fördern.
Aufgrund weiterer Gespräche zwischen der Unterstützungskasse und dem Wilmsfonds wurden jedoch Änderungen betreffend die zu übertragenden Wertpapiere und insbesondere die Zahl der zu übertragenden Aktien vereinbart, weshalb der Vorstand der PORR AG seinen Beschluss vom 23.10.2013 wie folgt geändert hat: Die Unterstützungskasse wird an den Wilmsfonds anstelle von 105.591 Aktien der PORR AG nunmehr vorerst 19.495 Aktien und 21.524 Kapitalanteilscheine der PORR AG übertragen.
Aus dem erwähnten Nachlass des Herrn Dir. Ludwig Wilms stammt auch eine Liegenschaft in Wien. Diese Liegenschaft wird nicht an den Wilmsfonds übertragen, vielmehr wird ihr Wert in Stückaktien bzw. Kapitalanteilscheinen der PORR AG ausgeglichen, welche in der oben angeführten Zahl an Aktien bzw. Kapitalanteilscheinen berücksichtigt wurden. Mittels eines Bewertungsgutachtens wurde der aktuelle Verkehrswert der Liegenschaft festgestellt. Wird bei Verkauf der Liegenschaft ein Nettoverkaufspreis erzielt, der über dem festgestellten Verkehrswert liegt, wird die Unterstützungskasse dem Wilmsfonds zusätzliche Aktien der PORR AG übertragen, um somit diese Differenz auszugleichen. Dabei beabsichtigt der Vorstand, höchstens bis zu 22.717 weitere Aktien der PORR AG als Differenzausgleich zu leisten. Sollte aufgrund des tatsächlich erzielten Nettoverkaufspreises die Übertragung von mehr als 22.717 weiteren Aktien der PORR AG erforderlich werden, wird der Vorstand zu diesem Zweck einen neuerlichen Beschluss fassen, einen neuerlichen Bericht an den Aufsichtsrat gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 AktG richten und einen neuerlichen Antrag an den Aufsichtsrat richten.
Der neuerliche Beschluss des Vorstands vom 19.11.2013 sowie der Bericht des Vorstands über den Bezugsrechtsausschluss gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz wurden am selben Tag veröffentlicht.
Die Übertragung der Aktien der PORR AG von der Unterstützungskasse von Porr-Betrieben Gesellschaft m.b.H. an den Wilmsfonds der Angestellten des Zentralbetriebsrates der Porr Bau GmbH stellt technisch eine Veräußerung von Aktien dar, weshalb der Vorstand der PORR AG hierüber einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.
Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der PORR AG vom 11.07.2013 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zu 10% des Grundkapitals der PORR AG während einer Geltungsdauer bis 11.01.2016 zu erwerben und ohne weiteren Beschluss der Hauptversamm-lung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eigene Aktien für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit (Ausschluss des Bezugsrechts), zu veräußern, wenn die Veräußerung eigener Aktien unter anderem erfolgt i) zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Gewährung an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, oder ii) als Gegenleistung für an die Gesellschaft oder Tochtergesellschaften übertragene Vermögenswerte, einschließlich Immobilien, Unternehmen, Betriebe oder Anteile an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland.
Mit Veröffentlichung vom 19.11.2013 hat der Vorstand seinen Beschluss, von der Ermächtigung Gebrauch zu machen und einen Teil der eigenen Aktien zu veräußern, gemäß § 4 Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt gemacht und den Bericht gemäß §§ 171 Abs 1 iVm 153 Abs. 4 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.
Der Aufsichtsrat der PORR AG hat mit Beschluss vom 05.12.2013 der vom Vorstand vorgeschlagenen Veräußerung eigener Aktien seine Zustimmung erteilt.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung werden gemäß § 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002 die Eckpunkte der Veräußerung eigener Aktien der PORR AG (Veräußerungsprogramm) bekannt gemacht.
Angaben zum Wiederveräußerungsprogramm gemäß § 5 Abs 2 der Veröffentlichungsverordnung 2002:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung war der 11.07.2013.
2. Die Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 82 Abs 8 und 9 Börsegesetz (BörseG) erfolgte am 11.07.2013.
3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Übertragung: die Übertragung erfolgt voraussichtlich am oder um den 10.12.2013.
4. Aktiengattung, auf die sich die Veräußerung bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der PORR AG (ISIN AT0000609607).
5. Beabsichtigt ist, ein Volumen von vorerst 19.495 Stück Aktien - dies entspricht ca. 0,16 % des derzeitigen Grundkapitals - auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechtes zu veräußern. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 23.805.000,00. Es ist zerlegt in 11.902.500 Stück Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,00 je Aktie.
6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: keiner. Die Aktien werden an den Wilmsfonds der Angestellten des Zentralbetriebsrats der Porr Bau GmbH übertragen, mit der Verpflichtung, dass dieser künftig jene Verpflichtungen übernimmt, die zuvor die Unterstützungskasse von Porr-Betrieben Gesellschaft m.b.H. hatte, nämlich freiwillige Unterstützungen an tätige oder ehemalige Mitarbeiter im Sinne des Angestelltengesetzes der PORR AG oder ihres österreichischen Konzernteils, insbesondere in Fällen von Bedürftigkeit, zu gewähren.
7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien: außerbörsliche Übertragung an den Wilmsfonds der Angestellten des Zentralbetriebsrats der Porr Bau GmbH, mit der Verpflichtung, dass dieser künftig jene Verpflichtungen übernimmt, die zuvor die Unterstützungskasse von Porr-Betrieben Gesellschaft m.b.H. hatte, nämlich freiwillige Unterstützungen an tätige oder ehemalige Mitarbeiter im Sinne des Angestelltengesetzes der PORR AG oder ihres österreichischen Konzernteils, insbesondere in Fällen von Bedürftigkeit, zu gewähren.
8. Allfällige Auswirkung der Übertragung auf die Börsezulassung der Aktien: keine.
9. Die Gesellschaft unterhält aktuell kein Aktienoptionsprogramm.
Die in dieser Veröffentlichung angeführten Berichte und Veröffentlichungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.porr-group.com unter der Rubrik "Investor Relations" abrufbar.
Wien, 05.12.2013
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Generaldirektor Ing. Karl-Heinz Strauss, MBA
PORR AG
Tel.: +43 (0)50 626-1000
E-Mail: kh.strauss@porr.at
Mag. Gabriele Al-Wazzan,
Unternehmenskommunikation
PORR AG
Tel.: +43 (0)50 626 - 2371
E-Mail: gabriele.al-wazzan@porr.at
(Ende)
Aussender: |
PORR AG Absberggasse 47 1100 Wien Österreich |
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Ansprechpartner: | Dir. Prok. Rolf Petersen | |
Tel.: | 050626-1199 | |
E-Mail: | rolf.petersen@porr.at | |
Website: | www.porr-group.com | |
ISIN(s): | AT0000609607 (Aktie) AT0000609664 (Sonstige) AT0000A0F9G7 (Anleihe) AT0000A0KJK9 (Anleihe) AT0000A0XJ15 (Anleihe) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |