pta20140213004
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

SANOCHEMIA Pharmazeutika AG: Einladung zur HV 2014

Termin: 13. März 2014

Wien (pta004/13.02.2014/07:30 UTC+1) Sanochemia Pharmazeutika AG
Wien, FN 117055 s

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, dem 13. März 2014, um 15 Uhr in der Wirtschaftskammer Burgenland
7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30.09.2013 samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses zum 30.09.2013 samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2012/2013.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013.
4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013.
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014.
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 15 (Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung)

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 20. Februar 2014 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1090 Wien, Boltzmanngasse 11, Abteilung Investor Relations, Bettina Zuccato, auf:
- Einberufung
- Jahresabschluss mit Lagebericht
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
- Corporate Governance-Bericht
- Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG jeweils für das Geschäftsjahr 2012/2013
- Beschlussvorschläge
- Lebenslauf der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 samt Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG
- Satzungsgegenüberstellung zu TOP 7
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind überdies ab 20. Februar 2014 im Internet unter http://www.sanochemia.at zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109 UND 118 AKTG

Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 20. Februar 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1090 Wien, Boltzmanngasse 11, Abteilung Investor Relations, Bettina Zuccato, oder per Telefax +43 1 319 14 56-344 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.sanochemia.at zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVER-SAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 3. März 2014 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 10. März 2014 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss:

Per Post:
Sanochemia Pharmazeutika AG
Investor Relations
z.H. Frau Bettina Zuccato
Boltzmanngasse 11
1090 Wien
Per Telefax: +43 1 319 14 56-344
Per E-Mail: b.zuccato@sanochemia.at

Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000776307 oder ISIN AT0000A0V4N4;
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 3. März 2014 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 12. März 2014, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post:
Sanochemia Pharmazeutika AG
Investor Relations
z.H. Frau Bettina Zuccato
Boltzmanngasse 11
1090 Wien
Per Telefax: +43 1 319 14 56-344
Per E-Mail: b.zuccato@sanochemia.at wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist;

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.sanochemia.at abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.sanochemia.at in der Rubrik Investoren, Hauptversammlung, Hauptversammlung 2014, ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Frau Dr. Brigitta Schwarzer, MBA, vom IVA unter Tel. +43 664 812 10 58 oder E-Mail: b.schwarzer@chello.at.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 12.872.053,-- und ist eingeteilt in 12.872.053 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 12.872.053.

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 14.30 Uhr.

Wien, im Februar 2014

Der Vorstand

Weiters ist der Geschäftsbericht 2012/13 ab heute auf der Internetseite unter http://www.sanochemia.at/de/investoren/berichte-downloads/finanzberichte/ abrufbar. Falls eine Druckversion benötigt wird bitte um Kontaktaufnahme unter b.zuccato@sanochemia.at

(Ende)

Aussender: SANOCHEMIA Pharmazeutika AG
Boltzmanngasse 11
1090 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Bettina Zuccato
Tel.: +43-1-3191456-336
E-Mail: b.zuccato@sanochemia.at
Website: www.sanochemia.at
ISIN(s): AT0000776307 (Aktie) DE000A1G7JQ9 (Anleihe)
Börse(n): Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg, München, Stuttgart; Wiener Börse (mid market)
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