Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Omiris AG: Verlangen zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
München
(pta028/27.02.2015/21:00 UTC+1)
Der Gesellschaft ist ein Verlangen der Aktionärin Nordwert Beteiligungs GmbH nach § 122 AktG zugegangen, wonach diese Aktionärin die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung verlangt. Auf der Tagesordnung dieser Hauptversammlung sollen die Abwahl des jetzigen Aufsichtsrats und die Neuwahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern stehen.
Die Gesellschaft geht nach erster, kursorischer Einschätzung davon aus, dass das übermittelte Verlangen die aktienrechtlichen Anforderungen an ein solches Einberufungsverlangen nicht vollständig erfüllt. Die Gesellschaft wird mit Hilfe ihrer rechtlichen Berater eine eingehende Prüfung vornehmen, um zu einer abschließenden Einschätzung zu gelangen, ob dem Einberufungsverlangen zu entsprechen ist.
Unabhängig davon wird darauf hingewiesen, dass die Amtszeit sämtlicher amtierender Aufsichtsratsmitglieder mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, endet. Daher wird auf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung in jedem Fall über die Neuwahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern zu befinden sein.
(Ende)
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