pta20150421011
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

BKS Bank AG: 76. ordentliche Hauptversammlung

Einladung zur Hauptversammlung der BKS Bank AG

Klagenfurt (pta011/21.04.2015/10:00 UTC+2) Einladung zur 76. ordentlichen Hauptversammlung der BKS Bank AG
am 20. Mai 2015 um 10.00 Uhr
BKS Bank-Zentrale, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrates; Vorlage des Konzern-
abschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2014 sowie
des Corporate Governance Berichtes

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäfts-
jahres 2014

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2014

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2014

5. Wahlen in den Aufsichtsrat

6. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2016

7. Beschlussfassung über

- den Widerruf der Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG, das Grundkapi-tal bis zum 06.08.2016 um bis zu EUR 6.552.000,-- durch Ausgabe von bis zu 3.276.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen, im bisher un-ausgenützten Umfang, und
- die gleichzeitige Ermächtigung des Vorstandes, innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch mit Zustimmung des Auf-sichtsrates das Grundkapital um bis zu EUR 14.414.400,-- durch Ausgabe von bis zu 7.207.200 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Aus-gabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen;
- die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen, und
- die entsprechende Änderung der Satzung in § 4.

8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 8, 19, 25 und 31

Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen liegen ab 29. April 2015 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäfts-räumen am Sitz der Gesellschaft, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, im Vorstandsbüro/ In-vestor Relations, auf:

- Jahresabschluss mit Lagebericht
- Corporate Governance-Bericht
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
- Vorschlag für die Gewinnverwendung
- Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
- Beschlussvorschläge
- Lebensläufe und Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2 AktG der Kandidaten
für die Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 5.
- Satzungsgegenüberstellung
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht
- Vollständiger Text dieser Einladung

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterla-gen zugesandt.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind spätestens ab 29. April 2015 außerdem im Internet unter www.bks.at zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit min¬destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 29. April 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, Vorstandsbü-ro / Investor Relations, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsicht-lich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teil-nahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und ver-langen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zu-gänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 8. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 463 5858 123 oder per Post an 9020 Kla-genfurt, St. Veiter Ring 43, Vorstandsbüro / Investor Relations, oder per E-Mail inves-tor.relations@bks.at,
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zu-geht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begrün-dung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ge¬nügt die Vorlage einer De-potbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hin¬sichtlich der übrigen Anforde¬rungen an die Depotbestäti-gung wird auf die Ausfüh¬rungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegen¬heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tages-ordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.bks.at zugäng¬lich.

Anträge in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt, in der Haupt¬versammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Vorausset¬zung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptver¬samm¬lung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimm-rechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Mai 2015 (Nachweisstich-tag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Ak¬tionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spä¬testens am 15. Mai 2015 24.00 Uhr (MESZ), aus¬schlie߬lich unter einer der nachgenannten Adressen zuge¬hen muss, nachzuweisen:

Per Post oder Boten: BKS Bank AG
Vorstandsbüro / Investor Relations
St. Veiter Ring 43
9020 Klagenfurt
Österreich

Per Telefax: +43 463 5858 123

Per SWIFT: BFKK AT 2K
Message Type MT598; unbedingt
bei Stammaktien ISIN AT 0000624705 und
bei Vorzugsaktien ISIN AT 0000624739 angeben

Per E-Mail: investor.relations@bks.at, wobei die Depotbestätigung,
beispiels¬weise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied¬staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwi¬schen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Perso-nen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN,
- Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genann¬ten Nachweisstichtag 10. Mai 2015 beziehen.

Depotbestätigungen werden in deutscher oder in englischer Sprache entgegenge¬nom¬men.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversamm¬lung teil-nimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Per-son) in Textform erteilt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 19. Mai 2015, 16.00 Uhr (MESZ), ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post oder Boten: BKS Bank AG
Vorstandsbüro / Investor Relations
St. Veiter Ring 43
9020 Klagenfurt
Österreich

Per Telefax: +43 463 5858 123

Per E-Mail: investor.relations@bks.at, wobei die Depotbestätigung,
beispiels¬weise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung, am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Inter-netseite der Gesellschaft unter www.bks.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Ge-sellschaft EUR 72,072.000,- und ist eingeteilt in 34.236.000 Stamm-Stückaktien und 1.800.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 474.007 Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 618 Stück Stammaktien sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG für kraftlos erklärt. Die Ge¬samtzahl der stimmbe-rechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberu¬fung der Hauptversammlung 33.761.375.

Einlass und Registrierung
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 9.00 Uhr. Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

Klagenfurt, im April 2015

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: BKS Bank AG
St. Veiter Ring 43
9020 Klagenfurt
Österreich
Ansprechpartner: Mag. Herbert Titze
Tel.: 0463-5858-120
E-Mail: herbert.titze@bks.at
Website: www.bks.at
ISIN(s): AT0000624705 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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