Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Da Vinci Luxury AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Berlin
(pta016/17.07.2015/13:30 UTC+2)
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Der Vorstand der DA VINCI LUXURY AG lädt hiermit die Aktionäre der Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die statt findet am
Montag, den 31. August 2015, um 11:00 Uhr
im
Hotel EUROPA CITY
Konstanzer Str. 60
10707 B e r l i n
- Tagesordnung -
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 der DA VINCI LUXURY AG, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2014 und des Berichts des Aufsichtsrates der DA VINCI LUXURY AG.
Diese Unterlagen können im Internet unter www.davinci-luxury.com eingesehen werden. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos und unverzüglich übersandt. Sie liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Neuwahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht gemäß §96 Abs. 1 AktG und §7 der Satzung aus drei Mitgliedern. Das Aufsichtsratsmitglied Hendrik Klein hat mit Wirkung vom 14.6.2015 sein Mandat als Aufsichtsrat der DA VINCI LUXURY AG niedergelegt. Damit ist der Aufsichtsrat nicht mehr ordnungsgemäß besetzt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als neues Aufsichtsratmitglied den früheren Vorstand unserer Gesellschaft, Herrn Hans-Eberhard Volkmann, geb. 29.03.1934, von Beruf Kaufmann, wohnhaft Mehlweiherkopf 12, D-67691 Hochspeyer, gem. §7 Abs. 2 der Satzung, zu wählen.
Die Amtsdauer endet, gem. §7 Abs. 2 der Satzung, mit der Amtsdauer des gesamten Aufsichtsrates.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts (jede Aktie gewährt ein Stimmrecht) sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft über die nachstehend genannte Hinterlegungsstelle einen von ihrer Depotbank in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:
Bankhaus Gebr. Martin AG
Schlossplatz 7
73033 Göppingen
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 10. August 2015 beziehen und unter Berücksichtigung der satzungsgemäßen Meldefrist von 7 Tagen spätestens am 24. August 2015 der Gesellschaft zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft über die genannte Hinterlegungsstelle werden den Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt.
Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG ("Anträge von Aktionären") sind ausschließlich zu richten an:
DA VINCI LUXURY AG
Der Vorstand
Stimmrechtsvertretung
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten - auch durch eine Vereinigung von Aktionären - ausgeübt werden. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre selbst rechtzeitig anmelden. Vollmachten und Weisungen können schriftlich und per Fax erteilt werden; Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen können nach Maßgabe des § 135 AktG bevollmächtigt werden.
Unsere Gesellschaft möchte ihren Aktionären die Stimmrechtsvertretung erleichtern. Der Vorstand hat deshalb einen Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre bestellt, und zwar Herrn Johann Strauß, Theodor-Heuss-Allee 153, 66740 Saarlouis. Von dieser Möglichkeit können alle Aktionäre Gebrauch machen, die weder selbst erscheinen noch ihre Depot führende Bank oder einen sonstigen Dritten mit der Ausübung ihres Stimmrechts beauftragen wollen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisungen sind die Vollmachten nicht wirksam.
Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der Depot führenden Bank zu beantragen ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sowie der weiteren Unterlagen zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst früh bei der Depotbank eingehen.
Kaiserslautern, im Juli 2015
DA VINCI LUXURY AG
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: |
Da Vinci Luxury AG Marburger Straße 1 10789 Berlin Deutschland |
|
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Ansprechpartner: | Hendrik Klein | |
Tel.: | +49 30 210036540 | |
E-Mail: | info@davinci-luxury.com | |
Website: | www.davinci-luxury.com | |
ISIN(s): | DE0005188304 (Aktie) | |
Börse(n): | Freiverkehr in Berlin |