Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
TCU AG: Teilweise Kontenfreigabe, Fortführung des Geschäftsbetriebes in Teilen möglich
Finanzamt hebt Arrest teilweise auf
Koblenz
(pta027/04.03.2016/17:00 UTC+1)
Am 2.3.2016 konnte in einer Sitzung mit dem FA Koblenz eine Zwischenlösung verabredet werden, damit die Gesellschaft wieder ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann:
Mit Wirkung zum 4.3.2016 14:00 wurden die Konten der TCU AG seitens des Finanzamtes Koblenz wieder freigegeben und der Privatarrest der beiden Vorstände laut mündlicher Auskunft des FA aufgehoben. Somit könnten die Vorstände auch mit Privatdarlehen die Gesellschaft stützen. Zuvor wurden 500 TEur von den Bankkonten der Gesellschaft als Sicherheit für zukünftige Steuerforderungen eingezogen.
Diese Lösung ermöglicht es der TCU AG nach Ansicht des Vorstands mit großer Wahrscheinlichkeit ihren Geschäftsbetrieb fortzuführen und die unterbrochenen Bilanzarbeiten abzuschließen. Ob und wie die unbegründeten Forderungen des Finanzamtes bilanziell zu bewerten sind und ob sich hieraus eine Überschuldungssituation ergibt, wird erst in Kürze zu klären sein.
Seitens des Hauptkunden der TCU AG wurde ein Teil der vertraglichen Zusammenarbeit gekündigt, da die TCU AG ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Eine Bezifferung des Schadens hieraus ist derzeit noch nicht möglich.
Eine beschleunigte Stufenklage gegen das Finanzamt wird seitens der Rechtsbeistände vorbereitet.
(Ende)
Aussender: |
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