Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
conwert Immobilien Invest SE: Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 33 Übernahmegesetz
Wien
(pta010/08.03.2016/11:39 UTC+1)
conwert Immobilien Invest SE wurde von der Übernahmekommission informiert, dass die Übernahmekommission am 7. März 2016 von Amts wegen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 33 (1) Z 2 ÜbG in Bezug auf conwert Immobilien Invest SE beschlossen hat (ISIN: AT0000697750).
Gegenstand der Untersuchung des Nachprüfungsverfahrens ist, ob ADLER Real Estate AG, Herr Cevdet Caner und Petrus Advisers LLP sowie allfällige weitere Personen als gemeinsam vorgehende Rechtsträger iSd § 1 Z 6 ÜbG zu qualifizieren sind und somit die Angebotspflicht gemäß § 22 ÜbG ff verletzt wurde.
Die Bekanntmachung der Übernahmekommission samt Aktionärsaufruf zur Beteiligung an dem Verfahren wird voraussichtlich am 9. März 2016 gemäß § 33 (3) ÜbG im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
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Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Einschätzungen und Aussagen, die auf Basis aller zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Die vorausschauenden Aussagen geben die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getätigt wurden. conwert weist darauf hin, dass die tatsächlichen Gegebenheiten und damit auch die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund verschiedenster Faktoren von den in dieser Mitteilung dargestellten Erwartungen abweichen können.
(Ende)
Aussender: |
conwert Immobilien Invest SE Alserbachstraße 32 1090 Wien Österreich |
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Ansprechpartner: | Dr. Clemens Billek | |
Tel.: | +43 1 52145-700 | |
E-Mail: | cwi@conwert.at | |
Website: | www.conwert.at | |
ISIN(s): | AT0000697750 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |