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Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Wolfgang Steubing AG: Steubing AG - Hauptversammlung - Abstimmungsergebnisse im Überblick

Frankfurt (pta014/16.12.2016/11:00 UTC+1) Frankfurt, 16. Dezember 2016 - Bei der am 15. Dezember 2016 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Steubing AG waren vom Grundkapital in Höhe von Eur 11.350.000, eingeteilt in 5.675.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, 3.256.617 Aktien mit ebenso vielen Stimmen vertreten. Dies entsprach 57,39% des Grundkapitals der Steubing AG. Im Einzelnen stimmten die Aktionäre auf der Hauptversammlung wie folgt ab.

TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinns
Die Hauptversammlung hat, wie vom Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen, beschlossen, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von rund Eur 5,809 Mio. zur Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre in Höhe von Eur 1,00 je dividendenberechtigte Aktie und zum Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe von rund Eur 0,134 Mio. zu nutzen.
Abstimmungsergebnis: Die anwesenden Aktionäre stimmten mit 100% für die vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns.

TOP 3: Entlastung des Vorstands
Abstimmungsergebnis: Die Mitglieder des Vorstands wurden mit einer Quote von 100% entlastet.

TOP 4: Entlastung des Aufsichtsrats
Abstimmungsergebnis: Die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden mit einer Quote von 100% entlastet.

TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017
Die Hauptversammlung hat, wie vom Aufsichtsrat vorgeschlagen, beschlossen, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016/2017 zu wählen.
Abstimmungsergebnis: Die anwesenden Aktionäre stimmten mit 100% für die vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

TOP 6: Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2016 mit entsprechenden Satzungsänderungen
Die Hauptversammlung hat, wie vom Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen, beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen bis zum 14. Dezember 2021 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt Eur 5.675.000 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Desweiteren wird der Aufsichtsrat ermächtigt, die Satzung jeweils entsprechend der Durchführung von Kapitalerhöhungen oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
Abstimmungsergebnis: Die anwesenden Aktionäre stimmten mit 100% für die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2016 mit den entsprechenden Satzungsänderungen.

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