Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
KREMLIN AG: Informationen zum abgeschlossenen Insolvenzverfahren
Steinheim
(pta030/08.02.2017/18:35 UTC+1)
Wie wir soeben erfahren haben, teilt der ehemalige Insolvenzverwalter der Kremlin AG, die Rechtsanwaltsgesellschaft Schultze & Braun, Frankfurt in einem Schreiben an das Amtsgericht Frankfurt am Main folgendes mit:
"Allerdings besteht der Verdacht, dass diese Aktionärsgruppe nicht ausschließlich im Interesse der Gesellschaft bzw. ihrer Anteile an der Gesellschaft gehandelt hat, sondern dass diese Gruppe - trotz ihrer prozentual niedrigen Beteiligung am Aktienkapital der Gesellschaft - versucht hat, ihren Einfluss auf Vertretungs- und Aufsichtsorgane der Gesellschaft über Gebühr auszudehnen und die Gesellschaft auf diese Weise für sich zu vereinnahmen."
Mit "dieser Aktionärsgruppe" meint der ehemalige Insolvenzverwalter den ehemaligen Vorstand der Kremlin AG, Herr Hans-Hermann Mindermann, den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Herr Ralf Bake, Geschäftsführer der MAV Vermögensverwaltung GmbH, Mannheim, das ehemalige Aufsichtsratsmitglied Herrn Volker Deibert, Walzenhausen (Schweiz) sowie die Aktionäre Erhard Haas, Umkirch, Joachim Traut, Küstnacht (Schweiz) und die Deutsche Balaton AG, Heidelberg.
Diese Aktionärs- und Personengruppe hat dafür gesorgt, dass die Herren Bake und Deibert zu Aufsichtsratsmitgliedern und Herr Mindermann zum Vorstand der Kremlin AG gerichtlich bestellt wurden. Diese Gruppe handelte auch unserer Meinung nach nicht im Interesse der Gesellschaft. So hat laut Aussage des Steuerberaters noch nicht einmal eine Mandatierung stattgefunden, um Jahresabschlüsse zu erstellen. Herr Bake hat in seiner achtmonatigen Amtszeit nichts unternommen, um die Jahresabschlüsse prüfen zu lassen. Dieser Aktionärsgruppe ging es lediglich darum anderen Aktionären Schäden zu zuführen.
Des Weiteren beantragt die Rechtsanwaltsgesellschaft Schultze & Braun, Frankfurt beim Amtsgericht Frankfurt am Main die Festsetzung von insgesamt EUR 7.317,30 zzgl. Ust. für Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Hiergegen wird die Kremlin AG fristgerecht Beschwerde und Widerspruch einlegen.
(Ende)
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