Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wienerberger AG: Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 7 der 148. ordentlichen Hauptversammlung
Wien
(pta033/05.05.2017/13:00 UTC+2)
Erläuterung
zu Tagesordnungspunkt 7 der 148. ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 19. Mai 2017
Der Vorstand der Wienerberger AG beabsichtigt, ein konzernübergreifendes Mitarbeiterbeteiligungssystem einzuführen, das allen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Gruppe zur Teilnahme offen steht.
Nachdem sich der Vorstand im vergangenen Jahr intensiv mit unterschiedlichen Formen von Mitarbeiterbeteiligungssystemen auseinandergesetzt hat, wurde im April 2017 bekannt, dass der österreichische Gesetzgeber kurzfristig die rechtlichen Grundlagen für die Gründung spezifischer Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen schaffen möchte. Ein Gesetzesentwurf des österreichischen Bundesministers für Finanzen liegt vor und wird derzeit zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt. Sobald es die österreichische Rechtslage zulässt, beabsichtigt der Vorstand, das geplante Beteiligungsmodell bevorzugt über eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung nach österreichischem Recht umzusetzen.
Im Folgenden soll daher illustriert werden, wie die Grundzüge eines solchen Beteiligungsmodells - vorbehaltlich der Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen - aussehen könnte:
Teilnehmerkreis:
Nach seiner Einführung in Österreich ist geplant, das Beteiligungsprogramm sukzessive in den Landesgesellschaften der Gruppe zu implementieren, d.h. den bei den Landesgesellschaften beschäftigten Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen eine Teilnahme am Mitarbeiterbeteiligungssystem zu ermöglichen. In der finalen Ausbaustufe sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Konzernunternehmen der Wienerberger-Gruppe am Beteiligungsprogramm teilnehmen können.
Eigeninvestment:
Die Teilnahme am Beteiligungsprogramm sollte von einem Eigeninvestment der teilnehmenden Mitarbeiter(innen) in vordefinierter Höhe abhängig sein. Basierend auf dem Eigeninvestment sollen den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen unentgeltlich bzw. zu begünstigten Konditionen Aktien der Gesellschaft übertragen werden. Beispielsweise könnte vorgesehen werden, Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen für je zwei erworbene Wienerberger-Aktien (Eigeninvestment) eine Aktie unentgeltlich zu übertragen. Die unentgeltlich bzw. zu begünstigten Konditionen an die Mitarbeiter(innen) zu übertragenden Aktien sollen durch den Bestand an eigenen Aktien der Gesellschaft bedient werden.
Maximalinvestment:
Die Festsetzung eines maximalen Eigeninvestments pro Teilnehmer(in), das zur unentgeltlichen bzw. vergünstigten Zuteilung weiterer Aktien berechtigt, ist vorgesehen. Durch diese Deckelung soll sichergestellt werden, dass der jährlich für den Wienerberger-Konzern mit dem Beteiligungsprogramm verbundene finanzielle Aufwand EUR 5 Mio. nicht übersteigt.
Haltefrist:
Im Rahmen des Beteiligungsprogramms erworbene Aktien sind für eine vordefinierte Dauer zu halten, die mindestens drei Jahre betragen soll.
Wien, im Mai 2017
Der Vorstand der Wienerberger AG
Die Wienerberger AG ist zu 100 % im Streubesitz, wobei der überwiegende Anteil der Aktien von nationalen und internationalen institutionellen Investoren gehalten wird. Weiterführende Informationen zur Eigentümerstruktur finden Sie unter http://www.wienerberger.com/de/investor-relations/die-wienerberger-aktie/die-wienerberger-aktie/aktionärsstruktur.
(Ende)
Aussender: |
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