pta20170509033
Ergebnisse Hauptversammlung

BKS Bank AG: Hauptversammlung

Abstimmungsergebnisse

Klagenfurt (pta033/09.05.2017/14:04 UTC+2) Abstimmungsergebnisse

Die Hauptversammlung der BKS Bank AG (FN 91810s) vom 09. Mai 2017 hat folgende
Beschlüsse gefasst:

Punkt 2 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2016.

Das Geschäftsjahr 2016 der BKS Bank AG schließt mit einem Bilanzgewinn von
9.384.972,96 EUR.

Es wurde beschlossen, von dem zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn eine Dividende von 0,23 EUR pro dividendenberechtigter Aktie auszuschütten und den verbleibenden Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Stimmberechtigte Präsenz: 31.327.829 Stimmen
Enthaltungen: 0 Stimmen
Zahl der Aktien für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 31.327.829 Aktien
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals 79,03%
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen 31.327.829 Stimmen
Anzahl der Ja-Stimmen: 31.327.829 Stimmen = 100%
Anzahl der Gegenstimmen: 0 Stimmen = 0%

Punkt 3 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016.

Die Entlastung der im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglieder des Vorstandes für diesen Zeitraum wurde beschlossen.

Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Stimmberechtigte Präsenz: 31.327.829 Stimmen
Enthaltungen: 110 Stimmen
Zahl der Aktien für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 31.327.719 Aktien
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 79,03%
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 31.327.719 Stimmen
Anzahl der Ja-Stimmen: 31.327.719 Stimmen = 100%
Anzahl der Gegenstimmen: 0 Stimmen = 0%

Punkt 4 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016.

Die Entlastung der im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum wurde beschlossen.

Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Stimmberechtigte Präsenz: 31.326.464 Stimmen
Enthaltungen: 110 Stimmen
Zahl der Aktien für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 31.326.464 Aktien
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 79,03%
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 31.326.354 Stimmen
Anzahl der Ja-Stimmen: 31.326.354 Stimmen = 100%
Anzahl der Gegenstimmen: 0 Stimmen = 0%

Punkt 5 der Tagesordnung

Wahlen in den Aufsichtsrat

a) Es wurde beschlossen, Frau Dipl. Ing. Christina Fromme-Knoch, geb. am 24. Dezember 1970, auf die satzungsmäßige Höchstdauer, das ist bis zum Ende jener Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Stimmberechtigte Präsenz: 31.327.829 Stimmen
Enthaltungen: 0 Stimmen
Zahl der Aktien für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 31.327.829 Aktien
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 79,03%
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 31.327.829 Stimmen
Anzahl der Ja-Stimmen: 31.327.829 Stimmen = 100%
Anzahl der Gegenstimmen: 0 Stimmen = 0%

b) Es wurde beschlossen, Frau Univ.-Prof. Dr. Sabine Urnik, geb. am 02. Jänner 1967, auf die satzungsmäßige Höchstdauer, das ist bis zum Ende jener Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Stimmberechtigte Präsenz: 31.327.829 Stimmen
Enthaltungen: 0 Stimmen
Zahl der Aktien für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 31.327.829 Aktien
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 79,03%
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 31.327.829 Stimmen
Anzahl der Ja-Stimmen: 31.327.829 Stimmen = 100%
Anzahl der Gegenstimmen: 0 Stimmen = 0%

c) Es wurde beschlossen, Herrn Mag. Gregor Hofstätter-Pobst, geb. am 15. April 1972, auf die Restlaufzeit des Mandats von Herrn Mag. Hofbauer, das ist bis zur Beendigung jener Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, neu in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Stimmberechtigte Präsenz: 31.327.829 Stimmen
Enthaltungen: 0 Stimmen
Zahl der Aktien für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 31.327.829 Aktien
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 79,03%
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 31.327.829 Stimmen
Anzahl der Ja-Stimmen: 31.327.829 Stimmen = 100%
Anzahl der Gegenstimmen: 0 Stimmen = 0%

Punkt 6 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat

Es wurde beschlossen, mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2017 die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates wie folgt neu festzusetzen:

Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates: neu 24.000,- EUR (bisher: 21.000,- EUR),
für die Stellvertreter des Vorsitzenden: neu je 20.000,- EUR (bisher: je 17.000,- EUR)
und für die Mitglieder des Aufsichtsrates: neu je 18.000,- EUR (bisher: je 15.000,- EUR),

wobei Mitglieder, welche ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben, wie bisher keine Vergütung erhalten sollen. Das Sitzungsgeld für jedes Mitglied des Aufsichtsrates beträgt nunmehr 150,- EUR (bisher 120,- EUR) je Sitzung an der es teilgenommen hat.

Die Vergütungen für die Tätigkeiten im Risiko- und Kreditausschuss sind von 4.000,- EUR auf 6.000,- EUR erhöht worden, für die Tätigkeiten im Prüfungsausschuss von 4.000,- EUR auf 6.000,- EUR und für jene im Vergütungsausschuss von 1.000,- EUR auf 3.000,- EUR. Die Vergütung für die Tätigkeiten im Arbeitsausschuss bleibt bei 2.000,- EUR und jene für die Tätigkeiten im Nominierungsausschuss bleibt bei 1.000,- EUR.

Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Stimmberechtigte Präsenz: 31.327.829 Stimmen
Enthaltungen: 3.000 Stimmen
Zahl der Aktien für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 31.324.829 Aktien
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 79,02%
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 31.324.829 Stimmen
Anzahl der Ja-Stimmen: 31.312.917 Stimmen = 99,962%
Anzahl der Gegenstimmen: 11.912 Stimmen = 0,038%

Punkt 7 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Es wurde beschlossen, für das Geschäftsjahr 2018 die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Zweigstelle Klagenfurt, Krassniggstraße 36, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, mit der Abschlussprüfung der Geschäftsgebarung der BKS Bank AG und ihres Konzerns zu betrauen.

Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Stimmberechtigte Präsenz: 31.327.829 Stimmen
Enthaltungen: 0 Stimmen
Zahl der Aktien für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 31.327.829 Aktien
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 79,03%
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 31.327.829 Stimmen
Anzahl der Ja-Stimmen: 31.324.829 Stimmen = 99,9904%
Anzahl der Gegenstimmen: 3.000 Stimmen = 0,0096%

Punkt 8 der Tagesordnung

Beschlussfassung über

- den Widerruf der Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG, das Grundkapital bis zum 24.09.2020 um bis zu 14.414.400,-- EUR durch Ausgabe von bis zu 7.207.200 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen, im bisher unausgenützten Umfang von 7.207.200,- EUR durch Ausgabe von 3.603.600 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien, und
- die gleichzeitige Ermächtigung des Vorstandes, innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital um bis zu 16.000.000,- EUR durch Ausgabe von bis zu 8.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen;
- die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen, und
- die entsprechende Änderung der Satzung in § 4.

Es wurde beschlossen, die mit Beschluss der 76. ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 erteilte Ermächtigung des Vorstandes, gemäß § 169 AktG das Grundkapital innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung vom 20.05.2015 im Firmenbuch um bis zu 14.414.400,- EUR durch Ausgabe bis zu 7.207.200 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen, im bisher unausgenützten Umfang von 7.207.200,- EUR zu widerrufen und durch folgende Ermächtigung zu ersetzen:

Der Vorstand wird ermächtigt, innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch gemäß § 169 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital um bis zu 16.000.000,- EUR durch Ausgabe bis zu 8.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.

Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Stimmberechtigte Präsenz: 31.327.829 Stimmen
Enthaltungen: 3.000 Stimmen
Zahl der Aktien für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 31.324.829 Aktien
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 79,02%
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 31.324.829 Stimmen
Anzahl der Ja-Stimmen: 31.323.707 Stimmen = 99,9964%
Anzahl der Gegenstimmen: 1.122 Stimmen = 0,0036%

Punkt 9 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Ergänzung des § 4 der Satzung - Begebung von Instrumenten des harten Kernkapitals gem. § 26a BWG (Instrumente ohne Stimmrecht)

Die in der 75. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2014 auf die Dauer von 30
Monaten ab Beschlussfassung erteilte Ermächtigung des Vorstandes, gemäß § 65 Abs
1 Z 7 AktG eigene Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels im Ausmaß von bis zu 5
% des Grundkapitals zu erwerben, wird widerrufen und durch folgende Ermächtigung
ersetzt:

Der Vorstand der BKS Bank AG wird gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG ermächtigt, eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels mit der Maßgabe zu erwerben, dass der Handelsbestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien 5 % des Grundkapitals am Ende jeden Tages nicht übersteigen darf. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse
für die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als 20 % unterschreiten oder übersteigen. Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung und endet somit am
18. November 2018.

Es wurde beschlossen, die Satzung in § 4 durch Anfügung eines neuen Absatzes (3) wie folgt zu ändern:

(3) Die Hauptversammlung kann die Begebung von Instrumenten ohne Stimmrecht gem. § 26a BWG beschließen. Die Bedingungen, Rechte und Pflichten, die mit diesen Instrumenten verbunden sind sowie die Höhe des Dividendenanspruches sind ebenfalls Gegenstand dieser Beschlussfassung.

Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Stimmberechtigte Präsenz: 31.327.829 Stimmen
Enthaltungen: 0 Stimmen
Zahl der Aktien für die gültige Stimmen abgegeben wurden: 31.327.829 Aktien
Anteil des durch diese Stimmen vertretenen Grundkapitals: 79,03%
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: 31.327.829 Stimmen
Anzahl der Ja-Stimmen: 31.326.898 Stimmen = 99,997%
Anzahl der Gegenstimmen: 931 Stimmen = 0,003%

(Ende)

Aussender: BKS Bank AG
St. Veiter Ring 43
9020 Klagenfurt
Österreich
Ansprechpartner: Mag. Herbert Titze
Tel.: 0463-5858-120
E-Mail: herbert.titze@bks.at
Website: www.bks.at
ISIN(s): AT0000624705 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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