Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Deutsche Cannabis AG: Informationen zur Kapitalerhöhung
Hamburg
(pta055/30.08.2017/15:28 UTC+2)
Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. April 2017 hat unter anderem eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen beschlossen. Den Aktionären stand bis 15. August 2017 das gesetzliche Bezugsrecht im Verhältnis 1:1 zu, wobei die Durchführung der Kapitalerhöhung vollständig oder teilweise gemäß § 186 Abs. 5 AktG erfolgen konnte. Im Rahmen des Bezugsangebotes wurden 560.111 neue Aktien zu einem Ausgabebetrag von je EUR 1,00 gegen Bareinlage gezeichnet.
Der Vorstand hat durch Beschluss vom 22. August 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, dass weitere 1.935.659 Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt EUR 1.935.659 gegen Einlage sämtlicher Geschäftsanteile an der MediCann Handels GmbH, Hamburg, ausgegeben werden sollen. Demnach überträgt Herr Carsten Siegemund, Hamburg, 50% der Geschäftsanteile an der MediCann Handels GmbH (12.500 Geschäftsanteile im Nennbetrag von je EUR 1,00) und erhält dafür 967.829 nennwertlose Inhaber-Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu einem Ausgabebetrag von EUR 967.829,00 und die Intercap Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, 50% der Geschäftsanteile an der MediCann Handels GmbH (12.500 Geschäftsanteile im Nennbetrag von je EUR 1,00) und erhält dafür 967.830 nennwertlose Inhaber-Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteile am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu einem Ausgabebetrag von EUR 967.830,00. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2011 gewinnberechtigt.
Eine weitere Platzierung von Aktien ist nicht vorgesehen.
Von einer externen Prüfung der Sacheinlage in Form der Einbringung der Geschäftsanteile an der MediCann Handels GmbH, Hamburg, wird gemäß § 183a Abs. 1 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen.
Die entsprechende Pflichtveröffentlichung gem. § 183a AktG im Bundesanzeiger ist heute erfolgt.
Da es sich bei der Kapitalmaßnahme um eine kombinierte Bar- und Sachkapitalerhöhung handelt, darf die gesamte Erhöhung des Grundkapitals nicht vor Ablauf von vier Wochen seit der Bekanntmachung gem. § 183a AktG in das Handelsregister eingetragen werden.
Wir bitten daher insbesondere die Aktionäre, die uns im Rahmen der Barkapitalerhöhung durch ihre Zeichnung ihr Vertrauen ausgesprochen haben, um ein wenig Geduld, bis sich die neuen Aktien in ihren Depots wiederfinden. Wir werden alles daransetzen, dass die Kapitalerhöhung nach Ablauf vierwöchigen Frist am 27. September 2017 schnellstmöglich im Handelsregister eingetragen wird und die Aktien nach erfolgter Zulassung zur Girosammelverwahrung unverzüglich den Depots der Zeichner zugeführt werden.
(Ende)
Aussender: |
Deutsche Cannabis AG Moorhof 11 22399 Hamburg Deutschland |
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