Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Uzin Utz AG: Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktG
Ulm
(pta012/28.02.2018/09:00 UTC+1)
Die Nennbeträge aller Aktien der Uzin Utz AG wurden im Jahre 2000 von DM auf Euro umgestellt. Im Jahre 1998 wurden alle Aktien der Uzin Utz AG von Nennbetragsaktien in Stückaktien umgewandelt. Zudem wurde durch Beschluss der Hauptversammlung im Jah-re 2002 der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung gemäß § 10 Abs. 5 AktG ausge-schlossen (heutiger § 5 Abs. 3 der Satzung).
Durch die Umstellung des Grundkapitals von DM auf Euro und die Umstellung von Nenn-betrags- auf Stückaktien ist der Inhalt der vor den genannten Änderungen für die jeweils vorhandenen Aktien ausgegebenen Aktienurkunden unserer Gesellschaft unrichtig ge-worden, da seit den vorstehend erwähnten Veränderungen nur noch Stückaktien existie-ren, das Grundkapital auf Euro lautet und der Anspruch auf Einzelverbriefung ausge-schlossen ist.
Das Grundkapital der Uzin Utz AG wurde nunmehr in vollem Umfang durch eine Globalur-kunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurde. Die Aktionäre unserer Gesellschaft sind an dem von der Clearstream Banking AG gehalte-nen Sammelbestand an Aktien der Uzin Utz AG entsprechend ihrem Anteil als Miteigen-tümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt. Es werden darüber hinaus kei-ne neuen Aktienurkunden ausgegeben.
Die Stückaktien der Uzin Utz AG sind seit dem 21. November 2017 an der Frankfurter Wertpapierbörse ausschließlich im Girosammelwege lieferbar. Die unrichtig gewordenen Aktienurkunden unserer Gesellschaft werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr lieferbar sein.
Die ISIN: DE0007551509 und Wertpapier-Kenn-Nummer: 755150 der Aktien haben sich nicht geändert.
Durch dreimalige Veröffentlichung im Bundesanzeiger (21. November 2017, 21. Dezember 2017 und 16. Januar 2018) hatten wir die Aktionäre unserer Gesellschaft unter Androhung der Kraftloserklärung aufgefordert, ihre effektiv verbrieften, auf DM-Beträge lautenden Uzin Utz AG-Aktienurkunden, jeweils mit der linken Hälfte des Erneuerungsscheins (Talon), in der Zeit vom 21. November 2017 bis 22. Februar 2018 (einschließlich) bei der Landes-bank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Mainz, einzureichen.
Sämtliche sich noch im Umlauf befindlichen, unrichtig gewordenen, auf Uzin Utz AG lautenden effektiven Aktienurkunden unserer Gesellschaft (einschließ-lich der linken Hälfte des Erneuerungsscheins (Talon); die trotz dreimaliger Veröffentlichung der Aufforderung bis einschließlich 22. Februar 2018 nicht zum Umtausch eingeliefert wurden, werden hiermit gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt. Die erforderliche Genehmigung des Amtsgerichts Ulm, Regis-tergericht, ist mit Beschluss vom 6. Oktober 2017, HRB 3499, erteilt worden.
Diese Kraftloserklärung betrifft die für insgesamt 93 Stück Aktien mit folgenden Stücke-lungen und Stück-Nummern ausgegebenen Aktienurkunden:
33/1er Nr. 9512-9533; 9536-9542; 9544-9547
3/20er Nr. 6009507-6009509
An die Stelle der vorgenannten für kraftlos erklärten Aktienurkunden treten nicht verbrief-te und girosammelverwahrte Aktienrechte, die gemäß § 73 Abs. 3 AktG bei der Hinterle-gungsstelle des Amtsgerichts Stuttgart durch Gutschrift auf einem von der Hinterlegungs-stelle geführten Wertpapierdepot hinterlegt werden. Die Hinterlegung erfolgt unter Ver-zicht auf das Recht zur Rücknahme mit schuldbefreiender Wirkung für die Uzin Utz AG auf Kosten der Berechtigten.
Bis zur Hinterlegung der Aktienrechte bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Stutt-gart können für kraftlos erklärte Aktienurkunden mit der linken Hälfte des Erneuerungs-scheins (Talon) bei der Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Mainz, als Zentralabwicklungsstelle des Aktienumtauschs über ein Kreditinstitut freier Wahl des jeweiligen Aktionärs zur Weiterleitung an die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Mainz eingereicht werden. Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden erhalten die Aktionäre, die ihre für kraftlos erklärten Aktienur-kunden im Original über ein Kreditinstitut bei der Landesbank Baden-Württemberg bzw. - nach Hinterlegung - beim Amtsgericht Stuttgart einreichen, entsprechend ihrer bisheri-gen Beteiligung am Grundkapital unserer Gesellschaft Miteigentum am Sammelbestand der bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunde der Uzin Utz AG. Die ent-sprechende Depotgutschrift hierüber wird den Aktionären über das mit der Einreichung beauftragte Kreditinstitut verschafft. Für die Depotgutschrift über die entsprechende An-zahl von Aktien ist ein Wertpapierdepot bei einem Kreditinstitut erforderlich. Die Erteilung der Depotgutschrift ist für die Aktionäre unserer Gesellschaft kostenfrei. Kosten, die ggf. im Rahmen der Eröffnung und Führung des notwendigen Wertpapierdepots oder für eine etwaige Hinterlegung anfallen, sind vom einreichenden Aktionär selbst zu tragen.
Ulm, 28.02.2018
Uzin Utz AG
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: |
Uzin Utz AG Dieselstraße 3 89079 Ulm Deutschland |
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Ansprechpartner: | Sandra Ruf | |
Tel.: | +49 731 4097-416 | |
E-Mail: | ir@uzin-utz.com | |
Website: | www.uzin-utz.de | |
ISIN(s): | DE0007551509 (Aktie) | |
Börse(n): | Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart |