Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Heidelberger Beteiligungsholding AG: Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung
Heidelberg
(pta032/27.04.2018/15:27 UTC+2)
Heidelberger Beteiligungsholding AG
mit Sitz in Heidelberg
(Geschäftsanschrift: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg)
ISIN DE0005250005 / WKN 525000
Bekanntmachung
Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Mittwoch, den 30. Mai 2018, in Heidelberg (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 6. April 2018) hat die ABC Beteiligungen AG, Heidelberg, gemäß §§ 122 Abs. 2 die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um weitere Gegenstände und die unverzügliche Bekanntmachung dieser Ergänzung verlangt.
Die Tagesordnung wird deshalb um folgende Punkte erweitert:
Tagesordnungspunkt 6:
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch
a) Kapitalherabsetzung zum Zweck der rechnerischen Bereinigung des Nominalwertes einer Aktie auf 1 Euro,
b) Einziehung von Aktien im Wege des vereinfachten Verfahrens und
c) nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung zum Zwecke der Einstellung in die Kapitalrücklage nach §§ 222ff. AktG durch Zusammenlegung der Aktien
nebst entsprechender Satzungsänderung.
Die ABC Beteiligungen AG, Heidelberg, schlägt vor, zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 14.027.500,00 Euro, eingeteilt in 6.860.184 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird um 7.167.316 Euro auf 6.860.184 Euro herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Zweck der rechnerischen Bereinigung des Nominalwertes einer Aktie auf 1 Euro. Der durch die Kapitalherabsetzung frei werdende Betrag des Grundkapitals in Höhe von 7.167.316,00 Euro wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage eingestellt.
b) Das Grundkapital der Gesellschaft nach Durchführung der Maßnahme zu a) in Höhe von 6.860.184,00 Euro, eingeteilt in 6.860.184 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird um 184,00 Euro auf 6.860.000,00 Euro herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Zweck der Abrundung des Grundkapitals auf einen durch fünf teilbaren Betrag, um eine weitere Kapitalherabsetzung gemäß nachfolgendem Buchstabe c) dieses Tagesordnungspunktes durchführen zu können. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von einhundertvierundachtzig auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die die Heidelberger Beteiligungsholding AG bereits im Eigenbestand hält, in vereinfachter Form nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG zum Zwecke der Beseitigung dieser Mitgliedschaftsrechte. Der durch die Kapitalherabsetzung frei werdende Betrag des Grundkapitals in Höhe von einhundertvierundachtzig Euro wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG ebenfalls in die Kapitalrücklage eingestellt.
c) Das Grundkapital der Gesellschaft, das nach der Kapitalherabsetzungen nach vorgenannten a) und b) noch 6.860.000 Euro beträgt und eingeteilt in 6.860.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ist, wird im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung um 5.488.000,00 Euro auf 1.372.000,00 Euro nach §§ 222 ff. AktG herabgesetzt. Dabei werden jeweils 5 Stückaktien zu einer Stückaktie zusammengelegt. Die Kapitalherabsetzung dient in voller Höhe von 5.488.000,00 Euro dem Zweck der Einstellung in die Kapitalrücklage.
Etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 5 : 1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden von der Gesellschaft oder von dem von dieser beauftragten Kredit- oder Finanzinstitut mit anderen Spitzen zusammengelegt und für Rechnung der Beteiligten verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung sowie ihrer Durchführung festzulegen.
§ 4 (1) der Satzung wird mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung wie folgt angepasst:
"§ 4 Grundkapital
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.372.000,00 Euro (in Worten: eine Millionen dreihundertzweiundsiebzigtausend Euro). Es ist eingeteilt in 1.372.000 Aktien (Stückaktien)."
Begründung
Die oben genannten Maßnahmen würden voraussichtlich zu einem Börsenkurs der Heidelberger Beteiligungsholding AG von über 25 Euro führen, was die Aktie in einem anderen, kurshöheren Segment positioniert und damit attraktiver werden lässt. Zudem würde durch die genannten Maßnahmen der rechnerische Anteil am Grundkapital pro Aktie von rund 2,04 Euro wieder auf 1,00 Euro angepasst.
Tagesordnungspunkt 7:
Beschlussfassungen über Satzungsänderungen
a) Beschlussfassung Satzungsänderung § 7 hinsichtlich Abwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die ABC Beteiligungen AG, Heidelberg, schlägt vor, zu beschließen:
"In § 7 der Satzung wird folgender neuer Absatz (4) eingefügt:
(4) Die Abberufung eines von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitglieds bedarf zwingend einer Mehrheit, die mindestens 80 % der bei der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen umfasst."
b) Beschlussfassung Satzungsänderung § 16 hinsichtlich Satzungsänderungen
Die ABC Beteiligungen AG, Heidelberg, schlägt vor, zu beschließen:
"§ 16 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und - sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt - mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst, es sei denn, die Satzung bestimmt eine höhere Mehrheit für bestimmte Beschlussfassungen. Ausgenommen von vorheriger Regelung sind sämtliche Satzungsänderungen - diese bedürfen grundsätzlich mehr als 80 % der bei der Hauptversammlung abgegebenen Stimmen."
Heidelberg, im April 2018
Heidelberger Beteiligungsholding AG
Der Vorstand
(Ende)
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