Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
S&T AG: Einberufung der 19. ordentlichen Hauptversammlung
Linz
(pta001/05.05.2018/08:00 UTC+2)
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 19. ordentlichen Haupt-versammlung der S&T AG am Montag, dem 4. Juni 2018, um 10.00 Uhr, im Festsaal des Schlosses Hagenberg in 4232 Hagenberg im Mühlkreis, Hauptstraße 90.
A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht zum 31. Dezember 2017, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2017, des Gewinnverwendungsvorschlages des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über den Widerruf der Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung (genehmigtes Kapital) im nicht ausgenützten Umfang verbunden mit der neuen Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage samt Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts (Genehmigtes Kapital 2018) und die entsprechenden Satzungsänderungen.
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 AktG, binnen fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 10.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 10.000.000,-- verbunden ist, in einer oder mehreren Tranchen, auch verbunden mit einer Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für die Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, gegen Barwerte auszugeben und alle weiteren Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen, die Ausgabe und das Umtauschverfahren festzusetzen und die entsprechende Änderung der Satzung.
9. Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden bedingten Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 5 (Grundkapital) Abs 8 der Satzung um bis zu EUR 2.580.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.580.000 auf den Inhaber lauten-den neuen Stückaktien zum Zweck der Bedienung von Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2015 (mit einer Laufzeit von fünf Jahren, sohin bis 2019) an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie mit ihr verbundener Unternehmen, und zwar im nicht ausgenützten Ausmaß von EUR 1.571.167 bzw 1.571.167 auf den Inhaber lautenden neuen Stückaktien, über die entsprechenden Änderungen des Aktienoptionsprogramms 2015 (AOP 2015 und AOP 2015 - Tranche 2016) im nicht ausgenützten Ausmaß der Zuteilung von 1.571.167 Aktienoptionen, sowie über die entsprechende Änderung der Satzung.
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 159 Abs 3 AktG für die Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates binnen fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung im Firmenbuch um bis zu EUR 3.000.000,00 bedingt zu erhöhen und die Ermächtigung des Aufsichtsrats, die Satzung gemäß § 145 AktG zum Zweck der Anpassung des bedingten Kapitals in der Satzung an das tatsächliche bedingte Kapital zu ändern (Genehmigtes Bedingtes Kapital 2018) und die entsprechenden Satzungsänderungen.
B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 14. Mai 2018 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.snt.at zugänglich:
* Jahresabschluss mit Lagebericht
* Corporate-Governance-Bericht
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
* Geschäftsbericht
* gesonderter nicht finanzieller Bericht
* Vorschlag für die Gewinnverwendung
* Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung jeweils für das Geschäftsjahr 2017
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-10,
* Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6
* Bericht des Vorstandes über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 7 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit dem Genehmigten Kapital 2018)
* Bericht des Vorstandes über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 8 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen)
* Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats zu Punkt 9 der Tagesordnung (Teilwiderruf des bedingten Kapitals und die Änderungen des Aktienoptionsprogramms 2015)
* Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats zu Punkt 10 der Tagesordnung (Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen, Genehmigtes Bedingtes KApital 2018)
* Satzungsgegenüberstellung
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
* vollständiger Text dieser Einberufung.
C. Hinweise auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)
1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit am 14. Mai 2018, der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4021 Linz, Industriezeile 35, zH Frau Sandra Grünwald, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungs¬punkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu je-dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.snt.at) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 23. Mai 2018 entweder an der Adresse 4021 Linz, Industriezeile 35, oder per Telefax unter der Telefax-Nummer +43/1/367 8088 1099 oder per E-Mail an Sandra.Gruenwald@snt.at, wobei dieses Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist, zugehen.
Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen ei-nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an die Adresse 4021 Linz, Industriezeile 35, oder per Telefax unter der Telefax-Nummer +43/1/367 8088 1099 oder per E-Mail an Sandra.Gruenwald@snt.at übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG)
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 25. Mai 2018 (Freitag), 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die der Gesellschaft spätestens am 29. Mai 2018 um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien) ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss:
per Post oder Boten:
S&T AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 DW 54
per E-Mail: anmeldung.snt@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
oder
per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt bei Aktien ISIN AT0000A0E9W5 bzw. WKN A0X9EJ im Text angeben).
Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A0E9W5 bzw. WKN A0X9EJ,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 25. Mai 2018 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Zutritt zur Hauptversammlung
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr.
E. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
per Post oder Boten:
S&T AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 DW 54
per E-Mail: anmeldung.snt@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht, beispiels¬weise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
oder
von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt bei Aktien ISIN AT0000A0E9W5 bzw. WKN A0X9EJ im Text angeben).
Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss spätestens am 1. Juni 2018 bis 16.00 Uhr zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.
Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer Website (www.snt.at) zur Verfügung gestellt. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
F. Angaben zur Übertragung der Hauptversammlung (§ 106 Z 2 AktG)
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet nicht erfolgt.
G. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 63.442.392,-- und ist eingeteilt in 63.442.392 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Der guten Ordnung halber wird darauf hingewiesen, das aus gewährten Aktienoptionen eine Erhöhung des Grundkapitals ansteht, sodass sich das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Tag der Hauptversammlung noch ändern kann.
Linz, im Mai 2018
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: |
S&T AG Industriezeile 35 4021 Linz Österreich |
|
---|---|---|
Ansprechpartner: | Alexandra Habekost, Head of Investor Relations | |
Tel.: | +49 (0) 821 4086 114 | |
E-Mail: | alexandra.habekost@snt.at | |
Website: | www.snt.at | |
ISIN(s): | AT0000A0E9W5 (Aktie) DE000A1HJLL6 (Anleihe) | |
Börse(n): | Regulierter Markt in Frankfurt |