Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
BAWAG Group AG: Aktienrückkaufprogramm
Wien
(pta040/27.06.2018/14:00 UTC+2)
Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a iVm Abs 1b AktG und § 119 Abs 9 BörseG iVm §§ 4f VeröffentlichungsV 2018
Der Vorstand der BAWAG Group AG hat am 27. Juni 2018 beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu 1.285.000 Aktien der BAWAG Group AG zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu 70 Mio. EUR durchzuführen. Der Rückkauf beginnt voraussichtlich am 3. Juli 2018. Die BAWAG Group AG behält sich das Recht vor, das Rückkaufprogramm jederzeit zu beenden. Die Bedingungen des Rückkaufprogramms lauten wie folgt:
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung
15. September 2017
Tag der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses
Zum Zeitpunkt des Ermächtigungsbeschlusses waren die jeweiligen Veröffentlichungsbestimmungen nicht anwendbar.
Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms
3. Juli 2018 bis längstens 31. Dezember 2018
Aktiengattung
Inhaberaktien (ISIN: AT0000BAWAG2)
Beabsichtigtes Volumen
Bis zu 1.285.000 Stück Aktien (entspricht 1,285% des Grundkapitals)
Preisgrenzen
Der geplante Rückkauf erfolgt mit einem Gegenwert zwischen 1,00 EUR und 60,00 EUR je Aktie, allerdings höchstens 20% über dem nach Handelsvolumina gewichteten durchschnittlichen Börseschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor dem Erwerb.
Art des Rückerwerbs
Erwerb über die Börse
Zweck des Rückerwerbs
Einsatz der eigenen Aktien zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Vergütungsprogrammen (Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) 2014/596 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014; "Marktmissbrauchsverordnung")
Auswirkung auf Börsezulassung
Keine
Die Durchführung des Aktienrückkaufs erfolgt durch ein Kreditinstitut. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien der BAWAG Group AG unabhängig von der Gesellschaft und führt den Rückkauf im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (sog. Safe-Harbor-Bestimmungen) durch.
Der Vorstand der BAWAG Group AG hat am 27. Juni 2018 weiters beschlossen, die im Zuge dieses Aktienrückkaufprogramms erworbenen Aktien zu den nachfolgenden Bedingungen zu veräußern. Die BAWAG Group AG behält sich das Recht vor, das Veräußerungsprogramm jederzeit zu beenden.
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung
15. September 2017
Tag der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses
Zum Zeitpunkt des Ermächtigungsbeschlusses waren die jeweiligen Veröffentlichungsbestimmungen nicht anwendbar.
Beginn und voraussichtliche Dauer des Programms
3. Juli 2018 bis längstens 15. September 2022
Aktiengattung
Inhaberaktien (ISIN: AT0000BAWAG2)
Beabsichtigtes Volumen
Bis zu 1.285.000 Stück Aktien (entspricht 1,285% des Grundkapitals)
Preisgrenzen
Die geplante Veräußerung erfolgt zu einem Gegenwert von 0 (null) EUR je Aktie.
Art der Veräußerung
Außerhalb der Börse
Zweck der Veräußerung
Einsatz der eigenen Aktien zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Vergütungsprogrammen (Art. 5 Abs. 2 lit. c Marktmissbrauchsverordnung)
Auswirkung auf Börsezulassung
Keine
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 VeröffentlichungsV 2018:
Die gemäß § 7 VeröffentlichungsV 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des Rückkaufprogramms bzw. des Veräußerungsprogramms sowie allfällige gemäß § 6 VeröffentlichungsV 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms bzw. des Veräußerungsprogramms werden auf der Website der BAWAG Group AG (https://www.bawaggroup.com/aktienrueckkauf) veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien der BAWAG Group AG und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Aktien der BAWAG Group AG anzunehmen.
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(Ende)
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