Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Unternehmens Invest AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wien
(pta011/07.11.2018/09:00 UTC+1)
Unternehmens Invest Aktiengesellschaft, Wien, FN 104570 f, ISIN AT0000816301
E I N L A D U N G
zu der am Mittwoch, den 28. November 2018, um 15 Uhr,
in der Säulenhalle der Wiener Börse, in 1010 Wien,
Wallnerstraße 8, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der
Unternehmens Invest Aktiengesellschaft
T a g e s o r d n u n g
1. Beschlussfassung über die ordentliche Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen gemäß § 150 Abs 1 AktG unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 153 Abs 3 AktG und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zur damit verbundenen Änderung der Satzung in § 5 Absatz 1.
2. Beschlussfassung über die ordentliche Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts bestimmter Aktionäre gemäß § 153 Abs 3 AktG, wobei hinsichtlich der bezugsberechtigten Aktionäre die neuen Aktien durch ein oder mehrere Kreditinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, diese zu den Originalkonditionen den bezugsberechtigten Aktionären im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht gemäß § 153 Abs 6 AktG) und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zur damit verbundenen Änderung der Satzung in § 5 Absatz 1.
3. Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG, aber auch mit der Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats Bezugsrechte der Aktionäre gänzlich oder teilweise auszuschließen, auch mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen, sowie Beschlussfassung über die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 Absatz 2.
Einsichtnahmemöglichkeiten der Aktionäre gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG (§ 106 Z 4 AktG):
Folgende Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG liegen spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 7. November 2018, zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Am Hof 4, 1010 Wien, am Empfang auf:
* Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3;
* zu Tagesordnungspunkt 1:
- Bericht des Vorstands - Bezugsrechtsausschluss bei der ordentlichen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen;
* zu Tagesordnungspunkt 2:
- Bericht des Vorstands - Bezugsrechtsausschluss bei der ordentlichen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen;
* zu Tagesordnungspunkt 3:
- Bericht des Vorstands - Bezugsrechtsausschluss bei Ausnützung des Genehmigten Kapitals;
- Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen;
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG;
* vollständiger Text dieser Einberufung.
Diese Unterlagen sind spätestens ab dem 7. November 2018 außerdem im Internet unter www.uiag.at im Bereich Investoren abrufbar und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre nach §§ 109, 110, 118 und 119 AktG (§ 106 Z 5 AktG)
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft per Post oder Boten an die Adresse Am Hof 4, 1010 Wien, zu Handen Frau Andrea Salchenegger, spätestens am 9. November 2018, zugehen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft per Post an die Adresse Am Hof 4, 1010 Wien, per Telefax (+43 (0) 1/405 97 71-90) oder per E-Mail (andrea.salchenegger@uiag.at) zu Handen von Frau Andrea Salchenegger, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, spätestens am 19. November 2018, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft gerichtet werden. Fragen können an die Gesellschaft per Post (Am Hof 4, 1010 Wien), per Telefax (+43 (0) 1/405 97 71-90) oder per E-Mail (andrea.salchenegger@uiag.at) zu Handen von Frau Andrea Salchenegger übermittelt werden.
Gemäß § 119 AktG ist jeder Aktionär berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.uiag.at im Bereich Investoren.
Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG)
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am Sonntag, den 18. November 2018, 24:00 Uhr, Wiener Zeit. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und Aktionärsrechte ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft in Schriftform spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 23. November 2018, unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:
Per Post oder Boten: Unternehmens Invest Aktiengesellschaft
z.Hd. Frau Andrea Salchenegger
Am Hof 4
1010 Wien
Per E-Mail: andrea.salchenegger@uiag.at
(Depotbestätigung als PDF-Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur gem. § 4 Abs 1 SVG)
Per SWIFT: BKAUATWW3AGM - Message Type MT599; unbedingt ISIN AT0000816301 im Text angeben
Gerne vorab auch in Textform:
per Telefax: +43 (0) 1/405 97 71-90
per E-Mail: andrea.salchenegger@uiag.at
(einfache E-Mail; dabei können die Depotbestätigungen in den Formaten PDF, JPG, TXT oder TIF Berücksichtigung finden).
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000816301,
* Zeitpunkt/Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 18. November 2018, 24:00 Uhr, Wiener Zeit, beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Textform ist jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Für die Erteilung einer Vollmacht ist das auf der Internetseite der Gesellschaft www.uiag.at unter Investoren zur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, zu verwenden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können an die Gesellschaft per Post (Am Hof 4, 1010 Wien), per Telefax (+43 (0) 1/405 97 71-90) oder per E-Mail (andrea.salchenegger@uiag.at) zu Handen von Frau Andrea Salchenegger übermittelt werden oder persönlich am Eingang zur Hauptversammlung vorgelegt werden. Die Gesellschaft nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG von Kreditinstituten auch per SWIFT entgegen (BKAUATWW3AGM - Message Type MT599; unbedingt ISIN AT0000816301 im Text angeben). Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG und § 120 Abs 2 Z 1 BörseG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 30.897.500,00 und ist in 4.250.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.250.000 Stück. Es besteht nur eine Aktiengattung.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 14:30 Uhr.
Wien, im November 2018
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: |
Unternehmens Invest AG Am Hof 4 1010 Wien Österreich |
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Ansprechpartner: | Andrea Salchenegger | |
Tel.: | +43-1-4059771-12 | |
E-Mail: | andrea.salchenegger@uiag.at | |
Website: | www.uiag.at | |
ISIN(s): | AT0000816301 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |