Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Panamax Aktiengesellschaft: Eingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2017
Frankfurt am Main
(pta030/21.12.2018/16:20 UTC+1)
Frankfurt am Main, 21. Dezember 2018 - Der Vorstand der Panamax AG (ISIN: DE000A1R1C81) gibt bekannt, dass die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ihre Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 vorgenommen und den Jahresabschluss am 21. Dezember 2018 eingeschränkt bestätigt hat. Der Aufsichtsrat der Panamax AG hat diesen Tatbestand heute abschließend diskutiert und den Jahresabschluss einschließlich des Testats in dieser Form, den Lagebericht und den Abhängigkeitsbericht gebilligt. Der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2017 wird heute veröffentlicht. Der Jahresfehlbetrag beträgt TEUR 568.
Die Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt: Aus Sicht der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kann nicht ausgeschlossen werden, dass wegen der möglichen Verhängung eines Bußgeldes in einem laufenden Ordnungswidrigkeitenverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen des Verdachts einer verspäteten Ad-hoc Mitteilung der Gesellschaft im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2015, Änderungen im Jahresabschluss, insbesondere bei der Höhe der Rückstellungen, des Jahresergebnisses sowie des Eigenkapitals erforderlich gewesen sein könnten.
Der Vorstand hält an seiner Einschätzung fest, dass kein Verstoß gegen die Ad-hoc Meldepflicht im Jahr 2015 vorlag und daher das Risiko der Verhängung eines Bußgeldes gering ist.
(Ende)
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