Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Krypto AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
Berlin
(pta030/21.01.2019/18:30 UTC+1)
21. Januar 2019 - Der Vorstand der Krypto AG (WKN: A0SLML, ISIN: DE000A0SLML9) teilt mit, dass bei pflichtmäßigem Ermessen angenommen werden muss, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Die Entwicklung der Krypto AG, die im Geschäftsjahr 2017/2018 nicht wie geplant verlief, schlug sich in einem Jahresfehlbetrag der Gesellschaft nieder, der insbesondere auf den deutlichen Rückgang des Wertes von Krypto-Währungen zurückzuführen ist.
Gemäß § 92 Abs. 1 AktG führt ein Verlust von der Hälfte des Grundkapitals zu einer gesetzlichen Verpflichtung, die Aktionäre unverzüglich zu einer Hauptversammlung einzuladen. Der Vorstand wird daher zeitnah eine Hauptversammlung einberufen, um über den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals zu berichten und die Situation des Unternehmens zu erörtern. Eine Einladung mit der Tagesordnung wird frist- und formgerecht veröffentlicht.
(Ende)
Aussender: |
Krypto AG Zehdenickerstraße 12c 10119 Berlin Deutschland |
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Ansprechpartner: | Ali Izhar Ahmed | |
Tel.: | +49 30 844 357 60 | |
E-Mail: | aa@krypto.ag | |
Website: | krypto.ag | |
ISIN(s): | DE000A0SLML9 (Aktie) | |
Börse(n): | Freiverkehr in Düsseldorf |