pta20190416013
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Deutsche Balaton AG: Die Deutsche Balaton AG zieht Einberufungsverlangen zu einer außerordentlichen Hauptversammlung bei Mologen AG zurück

Heidelberg (pta013/16.04.2019/10:16 UTC+2) Die Mologen AG hat am 21. November 2018 das Einberufungsverlangen der Deutsche Balaton AG zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung bei der Mologen AG veröffentlicht. Die Hauptversammlung hätte u. a. über Sonderprüfungsanträge und einen Vertrauensentzug beschließen sollen.

Nach der Stellung dieses Einberufungsverlangens haben der Vorstandsvorsitzende und der Finanzvorstand der Mologen AG die Gesellschaft verlassen. Die von uns gestellten Anträge zur Untersuchung von bestimmten Geschäftsvorfällen und Vorgängen beziehen sich auf Vorgänge, die in die Amtszeiten des ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden und des ausgeschiedenen Finanzvorstandes fallen.

Die Verjährungsfrist für haftungsbegründende Pflichtverletzungen von Unternehmensorganen beläuft sich bei börsennotierten Unternehmen auf 10 Jahre.

Da die Mologen AG sich in den nächsten 9 Monaten in der wohl entscheidendsten Phase ihrer Existenz befindet und das anstehende Ergebnis der Phase III Lefitolimod Studie gegen Darmkrebs richtungsweisend für die Gesellschaft sein dürfte, haben wir deshalb zum jetzigen Zeitpunkt darauf verzichtet, das Einberufungsverlangen und die Sonderprüfungsanträge weiter zu verfolgen.

Der heutige Vorstand der Mologen AG kann sich so voll und ganz auf die Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Phase III Studie und deren Folgen für die Gesellschaft konzentrieren.

(Ende)

Aussender: Deutsche Balaton AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Deutschland
Ansprechpartner: Dr. Martin Flick
Tel.: +49 6221 64924-0
E-Mail: ir@deutsche-balaton.de
Website: www.deutsche-balaton.de
ISIN(s): DE000A2LQ900 (Zielgesellschaft) DE000A2LQT08 (Aktie)
Börse(n): Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), München, Stuttgart
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