pta20190503036
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG: 33. ordentlichen Hauptversammlung

Wien (pta036/03.05.2019/18:30 UTC+2) Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft
FN 78485 w mit dem Sitz in Wien
("Gesellschaft")
Einladung
zu der am Montag, den 3. Juni 2019 um 10:00 Uhr
in 1210 Wien, "floridotower", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 30. Stock
stattfindenden
33. ordentlichen Hauptversammlung
T a g e s o r d n u n g
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, gesondertem (konsoli-diertem) nichtfinanziellen Bericht und Corporate Governance-Bericht zum 31.12.2018 sowie des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31.12.2018 sowie des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2018.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilan-zergebnisses.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäfts-jahr 2018.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge-schäftsjahr 2018.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichts-rats für das Geschäftsjahr 2018.
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019.
7. Beschlussfassung über
a) den Widerruf der von der Hauptversammlung am 14.06.2017 beschlossenen Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Z 8 sowie Absatz 1a und Absatz 1b AktG sowohl über die Börse als auch au-ßerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch unter Aus-schluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), sowie der Ermächti-gung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien auf eine andere Art als über die Börse oder durch öffentliches Angebot und unter Ausschluss der all-gemeinen Kaufmöglichkeit (Ausschluss des Bezugsrechts) der Aktionäre; sowie
b) die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Ab-satz 1 Z 4 und Z 8 sowie Absatz 1a und Absatz 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem sol-chen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss); sowie
c) die Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien auf eine ande-re Art als über die Börse oder durch öffentliches Angebot und unter Aus-schluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit (Ausschluss des Bezugsrechts) der Aktionäre; sowie
d) die Ermächtigung des Vorstands zur Einziehung von eigenen Aktien.

Unterlagen:
Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft ("floridotower", Floridsdorfer Haupt-straße 1, 1210 Wien) zur Einsicht der Aktionäre auf:
* Jahresabschluss samt Lagebericht,
* Gesonderter (konsolidierter) nichtfinanzieller Bericht nach § 243b UGB,
* Corporate Governance-Bericht nach § 243c UGB,
* Konzernabschluss samt Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzergebnis-ses,
* Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2018, sowie
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7.,
* Transparenzangaben gemäß § 270 Abs 1a UGB zu Tagesordnungspunkt 6.,
* Bericht gemäß §§ 65 Abs 1b iVm 153 Abs 4 AktG (Bezugsrechtsausschluss bei Veräu-ßerung eigener Aktien) zu Tagesordnungspunkt 7.,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter des IVA,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht an einen Vertreter des IVA,
* vollständiger Text dieser Einberufung,
* weitergehende Informationen über die Aktionärsrechte gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG.
Die oben genannten Unterlagen liegen spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens ab 13.05.2019, am Sitz der Gesellschaft auf und sind ab diesem Tag auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com), Subseite Investor Relations, Subseite Hauptversammlung zugänglich. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung auflie-gen.
Hinweis gemäß § 106 Z 5 AktG:
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals errei-chen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstel-lung Inhaber der Aktien sein. Dieses Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 13.05.2019 zugehen. Diese Verlangen können der Gesellschaft in Schriftform an ihren Sitz in "floridoto-wer", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien, zu Handen Herrn Dr. Daniel Folian übermittelt werden. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begrün-dung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Mona-ten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Ge-sellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforde-rungen an die Depotbestätigung wird auf die nachfolgenden Ausführungen zur Teilnahmeberech-tigung verwiesen.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen zumindest 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Auf-sichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com), Subseite Investor Relati-ons, Subseite Hauptversammlung, zugänglich gemacht werden. Dieses Verlangen muss der Ge-sellschaft spätestens am 22.05.2019 zugehen.
Diese Verlangen können der Gesellschaft in Textform an ihren Sitz in "floridotower", Florids-dorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien, zu Handen Herrn Dr. Daniel Folian, elektronisch (an die E-Mail-Adresse daniel.folian@warimpex.com oder per Telefax an +43 (0)1 310 55 00 122) über-mittelt werden. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Mo-naten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Ge-sellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforde-rungen an die Depotbestätigung wird auf die nachfolgenden Ausführungen zur Teilnahmeberech-tigung verwiesen.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tages-ordnungspunkts erforderlich ist.
Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums ge-knüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der entsprechende Nachweis der Aktionärsei-genschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nach-gewiesen wird.
Weitergehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sowie zu den Zeitpunkten, bis zu denen diese ausgeübt werden können, sind auf der In-ternetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com), Subseite Investor Relations, Subseite Haupt-versammlung ab sofort zugänglich.
Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und Vertretung:
Zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung sind nur jene Aktionäre berechtigt, die am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionäre waren. Nachweisstichtag ist der 24.05.2019.
Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag bei depotverwahrten Inhaberaktien gegenüber der Gesellschaft zur Ausübung ihrer Rechte erfolgt durch die Vorlage einer Bestäti-gung des Anteilsbesitzes, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt wurde (Depotbestätigung). Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 28.05.2019, i) per Post an der Adresse der Gesellschaft "floridotower", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien, zu Handen Herrn Dr. Daniel Folian, oder ii) per E-Mail elektronisch an die E-Mail-Adresse daniel.folian@warimpex.com oder per Telefax an +43 (0)1 310 55 00 122 oder per SWIFT mt 599 an WOODCZPPXXX zugehen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten, und zwar:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwi-schen Kreditinstituten gebräuchlicher Code,
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000827209,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 24.05.2019 beziehen.
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär ge-führt werden, darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und auch in englischer Sprache entgegen genom-men.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungs-punkten erteilt hat. Zur Vollmachtserteilung ist zwingend das von der Gesellschaft zur Verfü-gung gestellte Formular zu verwenden, das auf der Internetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com), Subseite Investor Relations, Subseite Hauptversammlung, abrufbar ist und auch eine Beschränkung der Bevollmächtigung zulässt, sofern die Bevollmächtigung nicht an ein depotführendes Kreditinstitut erteilt wurde und die für Depotbestätigungen geltenden Vor-schriften eingehalten wurden.
Ausgefüllte Vollmachtsformulare sind an die Gesellschaft entweder elektronisch (an die E-Mail-Adresse daniel.folian@warimpex.com) oder per Telefax (an die Telefaxnummer +43 (0)1 310 55 00 122) zu übermitteln oder zur Hauptversammlung mitzubringen.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsge-bundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der In-ternetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com), Subseite Investor Relations, Subseite Haupt-versammlung ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglich-keit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Florian Beckermann vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-30, Fax +43 1 8763343-39 oder E-Mail florian.beckermann@iva.or.at.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Wi-derruf einer Vollmacht.
Information zum Datenschutz der Aktionäre
Die Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Ge-burtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Daten-schutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversamm-lung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Akti-onären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend er-forderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO, insbesondere in Verbindung mit den unten genannten aktienrechtlichen Bestimmungen.
Für die Verarbeitung ist die Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft der Verant-wortliche. Die Gesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Sofern diese als Auftragsver-arbeiter tätig sind, verarbeiten sie die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. So-weit rechtlich notwendig, hat die Gesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine da-tenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw de-ren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (ua Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Gesellschaft ist zudem gesetzlich ver-pflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die Gesellschaft oder umgekehrt von der Gesellschaft gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchset-zung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerich-ten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
Jeder Aktionär hat nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein Auskunfts-, Be-richtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse daniel.folian@warimpex.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend ma-chen:
Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft
Zu Handen Herrn Dr. Daniel Folian
Floridsdorfer Hauptstraße 1
1210 Wien
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu; dies ist in Österreich die Datenschutzbehörde.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com) unter dem Punkt "Datenschutz" zu finden.
Aktien und Stimmrechte:
Gemäß § 106 Z 9 AktG geben wir bekannt, dass das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeit-punkt der Einberufung, am 03.05.2019, EUR 54.000.000 beträgt und in 54.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Unter Berücksichtigung der 597.333 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß §§ 65 Abs 5 AktG nicht ausgeübt werden kann, bestehen somit am 03.05.2019 insgesamt 53.402.667 Stimmrechte.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sit-zungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt wer-den.
Zutritt zur Hauptversammlung
Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen können. Bitte bringen Sie dafür einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptver-sammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabei haben. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 9:00 Uhr.
Wien, im Mai 2019
Der Vorstand

(Ende)

Aussender: Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG
Floridsdorfer Hauptstrasse 1
1210 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Daniel Folian
Tel.: +43 1 310 55 00
E-Mail: investor.relations@warimpex.com
Website: www.warimpex.com
ISIN(s): AT0000827209 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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