Ergebnisse Hauptversammlung
Österreichische Staatsdruckerei Holding AG: Ergebnisse zur Hauptversammlung
Wien
(pta010/22.07.2019/09:00 UTC+2)
Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
Wien
FN 290506 s, ISIN AT00000OeSD0
Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.07.2019
über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gem. § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG iVm
§§ 2 Abs 1 und 3 Abs 1 VeröffentlichungsV
In der 9. Ordentlichen Hauptversammlung der Österreichischen Staatsdruckerei Holding AG, Wien, wurde am 19. Juli 2019 zum 6. Punkt der Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:
Der Vorstand wird für die Dauer von 30 (dreißig) Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b Aktiengesetz zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft ermächtigt, wobei die von der Gesellschaft auf Basis dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zusammen mit den von der Gesellschaft bereits gehalten eigenen Aktien niemals 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft überschreiten dürfen. Der Erwerb kann sowohl über die Börse als auch durch ein öffentliches Angebot, allenfalls [mit Zustimmung des Aufsichtsrats] auch außerbörslich unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungs- bzw. Veräußerungsrechts der Aktionäre unter Berücksichti-gung der Vorgaben des § 47a Aktiengesetz erfolgen, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 10,-- (Euro zehn) und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 30,-- (Euro dreißig) beträgt. Weiters wird der Vorstand zur Festsetzung der Rückkaufbedingungen ermächtigt, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Die-se Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen, auch unter wiederholter Ausnutzung der 10%-Grenze und/oder in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.
Der Vorstand wird ermächtigt, von der Gesellschaft erworbene eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen, wobei der Aufsichtsrat ermächtigt wird, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung ergeben, zu beschließen. Diese Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft ausgeübt werden.
Schließlich wird die in der 7. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21.07.2017 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung von eigenen Aktien widerrufen und der Vorstand gleichzeitig für die Dauer von 5 (fünf) Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, erworbene eigene Aktien gemäß § 65 Absatz 1b Aktiengesetz in Verbindung mit §§ 169 bis 171 Aktiengesetz mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf jede andere gesetzlich zulässige Art, auch außerbörslich, zu veräußern, wobei der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht (das Wiederkaufrecht) der Aktionäre ausschließen und die Veräußerungsbedingungen festsetzen kann.
Wien, im Juli 2019
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: |
Österreichische Staatsdruckerei Holding AG Tenschertstraße 7 1239 Wien Österreich |
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E-Mail: | lackner@staatsdruckerei.at | |
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Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |