Individualantrag zum Schutz der Anrainer beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof eingebracht
Das vorliegende Nichtraucherschutzgesetz lässt kein anderes Rechtsmittel zu
Wien (pts022/13.08.2019/12:45) Der Individualantrag wegen des Rauchverbots in der Nachtgastronomie gemäß des am 2. Juli 2019 im Nationalrat verabschiedeten radikalen Nichtraucherschutzgesetzes, mit Wirkung 1. November 2019, wurde heute, am 13. August 2019 vormittags beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof eingebracht.
Hintergrund ist die nicht zu Ende gedachte Situation rund um den Schutz der Anrainer, da "österreichweit mit bis zu 50.000 Rauchern zeitgleich vor den nachtgastronomischen Lokalen im Zeitraum 22 Uhr bis 6 Uhr zu rechnen ist und dies zu massiver Lärmbelästigung der Anrainer führen wird", so Stefan Ratzenberger, Sprecher der Interessengemeinschaft "Nachtgastronomie für Anrainerschutz".
Der 21 Seiten umfassende Individualantrag behandelt vier nachtgastronomische Betriebe in Wien, Linz und Graz.
Hinter den Antragstellern steht die Interessengemeinschaft "Nachtgastronomie für Anrainerschutz", die mittlerweile weit mehr als 1.500 nachtgastronomische Unternehmen umfasst.
Auf die Frage, warum der Antrag eingebracht wurde, antwortet der Stefan Ratzenberger: "Es dürfen jahrelange Säumnisse der politischen Verantwortungsträger in der Prävention gegen das Rauchen nicht einfach am grünen Tisch den (Nacht)Gastronomen zugespielt werden - und dies auf Kosten und zu Lasten der Anrainer. Daher muss jetzt eine Lösung im Sinne aller gefunden und zeitgleich ein Fahrplan vorgelegt werden, wie Österreich den Raucheranteil in der Bevölkerung drastisch senken wird. Die Gastronomie steht bereit hier aktiv mitzuwirken!"
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