Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
startup300 AG: Aktien-Rückkaufprogramm gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG zur Mitarbeiter-Beteiligung
Linz
(pta030/30.09.2019/16:05 UTC+2)
30.9.2019
Der Vorstand der startup300 AG hat beschlossen, von der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2019 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf Gebrauch zu machen:
1. Ermächtigung: Der Vorstand ist ermächtigt, eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmen gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 3. ordentlichen Hauptversammlung zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Diese Ermächtigung endet sohin am 7. November 2021.
2. Beginn und voraussichtliche Dauer: 1. Oktober 2019 bis längstens 31. März 2020
3. Maximales Volumen: Beabsichtigt ist der Erwerb von eigenen Aktien im Gesamtvolumen von bis zu EUR 250.000. Die Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien beträgt 50.000 Stück.
4. Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN ATSTARTUP300)
5. Preisgrenzen: Der geringste beim Erwerb zu leistende Gegenwert darf EUR 1,00 je Aktie nicht unterschreiten; der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf maximal 10% über dem durchschnittlichen ungewichteten Börseschlusskurs der dem Erwerb vorangegangenen sechs Monate liegen. Die Aktienerwerbe unterliegen den Bedingungen und Beschränkungen der Artikel 3 und 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052.
6. Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 8. Mai 2019 - Erwerb eigener Aktien, um diese Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstands oder Aufsichtsrats der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zum Erwerb anzubieten.
7. Die Gesellschaft unterhält aktuell kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm.
8. Art des Rückerwerbes: Erwerbe über die Börse.
9. Die Veröffentlichung von Änderungen und durchgeführten Transaktionen erfolgt ausschließlich über die Internetseite https://startup300.at/investor-relations/ im Bereich "Aktien-Rückkaufprogramm 2019".
Linz, am 30.9.2019
Der Vorstand
Rechtlicher Hinweis
DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER STARTUP300 AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT.
(Ende)
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E-Mail: | bernhard.lehner@startup300.at | |
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