pta20191018025
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

BAWAG Group AG: Europäische Zentralbank genehmigt Aktienrückkäufe im Ausmaß von bis zu 400 Mio. EUR

Veröffentlichung der Absicht zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Teilangebots (400 Mio. EUR)

Wien (pta025/18.10.2019/21:40 UTC+2) Dem Vorstand der BAWAG Group AG (die "Gesellschaft") wurde am heutigen Tag die Entscheidung der Europäischen Zentralbank zugestellt, mit der die Europäische Zentralbank Aktienrückkäufe für einen Gesamtgegenwert von bis zu 400 Mio. EUR zum Zwecke der Einziehung dieser eigenen Aktien genehmigt hat.

Zur Umsetzung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30. April 2019 zu Tagesordnungspunkt 7 (Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung von eigenen Aktien gemäß § 192 iVm § 65 Abs 1 Z 6 AktG) hat der Vorstand der Gesellschaft am heutigen Tag beschlossen, den Aktionären der Gesellschaft ein freiwilliges öffentliches Teilangebot gemäß §§ 4 ff des österreichischen Übernahmegesetzes ("ÜbG") zu unterbreiten (das "Angebot") und gibt hiermit die Absicht zur Abgabe dieses Angebots gemäß § 5 ÜbG bekannt.

Der Vorstand hat, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, ein Angebotsvolumen von 400 Mio. EUR zu einem Angebotspreis von 36,84 EUR pro Aktie beschlossen; dies entspricht dem Schlusskurs von gestern, 17. Oktober 2019. Die im Rahmen des Angebots erworbenen Aktien der Gesellschaft werden anschließend eingezogen.

Die endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen werden vorbehaltlich der Prüfung durch die österreichische Übernahmekommission in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Gesellschaft behält es sich vor, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Die Angebotsunterlage wird voraussichtlich bis Ende Oktober 2019 veröffentlicht.

Wichtige Information
Diese Ad-hoc-Mitteilung wurde von der BAWAG Group AG ausschließlich zur Offenlegung einer Insiderinformation und der Veröffentlichung der Absicht zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Teilangebots erstellt. Sie ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren der BAWAG Group AG. Die Gesellschaft als Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Angebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. In Übereinstimmung mit österreichischem und europäischem Recht wird das Angebot ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere des österreichischen Übernahmegesetzes, durchgeführt. Die Durchführung des beabsichtigten Übernahmeangebots als Angebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als Österreich erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. BAWAG Group AG und mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 1 Ziffer 6 Übernahmegesetz übernehmen daher hinsichtlich des Übernahmeangebots keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als österreichischer Rechtsvorschriften. Bekanntmachungen und sonstige Veröffentlichungen von Informationen zu dem beabsichtigten Übernahmeangebot sind ausschließlich in Österreich beabsichtigt, soweit diese nicht nach den jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben erforderlich bzw. zulässig sind.

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(Ende)

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