pta20191030012
Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 WpHG
Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 WpHG
Koenig & Bauer AG: Veröffentlichung über Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 Abs. 2 WpHG
Würzburg (pta012/30.10.2019/09:57 UTC+1) - Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 43 WpHG
Beteiligungsmeldung
Die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main/Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 28. Oktober 2019 Folgendes mitgeteilt:1. Ziele des Erwerbs (§ 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der Erwerb erfolgte für Rechnung von uns verwalteter Sondervermögen und soll einen positiven Performancebeitrag leisten.
b) Nach dem Erreichen der Meldeschwelle am 18. Oktober 2019 wurde der Bestand erhöht. Aktuell halten wir für Rechnung unsrer Sondervermögen insgesamt 1.685.666 Aktien; weitere Erwerbe sind aktuell nicht geplant.
c) Wir streben keinen Einfluss auf die Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand der Koenig & Bauer AG, Würzburg an.
d) Gegenüber der aktuellen Politik von Aufsichtsrat und Vorstand der Koenig & Bauer AG, Würzburg, bezüglich der Kapitalstruktur, dem Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und der Dividenden wird keine wesentliche Änderung angestrebt.
2. Herkunft der Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Die Stimmrechte wurden für Rechnung der von uns verwalteten Sondervermögen durch den ausschließlichen Einsatz von Fremdmitteln erworben.
(Ende)
Aussender: |
Koenig & Bauer AG Friedrich-Koenig-Straße 4 97080 Würzburg Deutschland |
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Ansprechpartner: | Dr. Bernd Heusinger | |
Tel.: | +49 931 909-4835 | |
E-Mail: | bernd.heusinger@koenig-bauer.com | |
Website: | www.koenig-bauer.com | |
ISIN(s): | DE0007193500 (Aktie) | |
Börse(n): | Regulierter Markt in Frankfurt, München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate |