Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Zumtobel Group AG: Verschiebung der außerordentlichen Hauptversammlung der Zumtobel Group AG am 27. März 2020
Dornbirn
(pta031/17.03.2020/17:00 UTC+1)
Aufgrund der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus hat die österreichische Bundesregierung weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie beschlossen. Auch die kommende außerordentliche Hauptversammlung der Zumtobel Group AG am 27. März 2020 ist davon betroffen.
Die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre sowie aller Beteiligter hat für uns oberste Priorität. Als verantwortungsvolles Unternehmen unterstützt die Zumtobel Group AG daher die Maßnahmen der Bundesregierung und verschiebt die für den 27. März 2020 einberufene außerordentliche Hauptversammlung in Dornbirn auf vorerst unbestimmte Zeit, um die weitere Entwicklung berücksichtigen zu können. Die Bekanntmachung der verschobenen außerordentlichen Hauptversammlung erfolgt fristgerecht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung sowie über ein Medium gemäß § 123 Abs 4 BörseG.
Wir bitten die Zumtobel Group AG Aktionärinnen und Aktionäre um Verständnis für diese Maßnahme.
Dornbirn, im März 2020
Der Vorstand
(Ende)
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