pta20200424029
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Erste Group Bank AG: wurde über die MREL-Vorschreibung für die österreichische Abwicklungsgruppe informiert

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Wien (pta029/24.04.2020/17:10 UTC+2) Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der Erste Group Bank AG heute die für sie vom SRB (Single Resolution Board) festgelegte und auf Basis der Bilanzzahlen zum 31. Dezember 2017 sowie der Bank Recovery and Resolution Directive 1 (BRRD1) kalibrierte MREL-Anforderung (Minimum Requirement for own funds and Eligible Liabilities, d.h. eine Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten), mitgeteilt.

Als Abwicklungseinheit der österreichischen Abwicklungsgruppe muss die Erste Group Bank AG ab sofort eine MREL-Anforderung in Höhe von 14,90% im Verhältnis zu TLOF (total liabilities and own funds, d.h. zu den gesamten Verbindlichkeiten und Eigenmittel) der österreichischen Abwicklungsgruppe erfüllen. Die MREL-Anforderung entspricht einer Quote von 27,49% im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva (RWA, risk-weighted assets).

Darüber hinaus wurde eine Mindestnachrangigkeitsanforderung im Ausmaß von 10,27% der TLOF festgesetzt und damit gleichzeitig auch die Höhe der gesamten MREL-Anforderung, das mittels nachrangiger Instrumente wie regulatorischem Kapital, nachrangigen Verbindlichkeiten und Senior Non-Preferred-Anleihen erfüllt werden muss. Die Nachrangigkeitsanforderung entspricht 18,94% der risikogewichteten Aktiva (RWA).

Zum 31. Dezember 2017 beliefen sich die TLOF der österreichischen Abwicklungsgruppe (vom SRB für die MREL-Kalibrierung verwendet) auf EUR 134,3 Mrd, die RWA auf EUR 72,8 Mrd.

Zusammenfassung der aktuellen MREL- und Nachrangigkeitsanforderungen:

Anforderungen für die österreichische Abwicklungsgruppe auf Basis der Dezember 2017 Daten
Gesamt-MREL (Total MREL): 14.90% in % der TLOF, 27.49% in % der RWAs
Nachrangiges MREL (Subordinated MREL): 10.27% in % der TLOF, 18.94% in % der RWAs

Diese Erfordernisse entsprechen unseren Erwartungen. Auf Basis der Daten für die österreichische Abwicklungsgruppe zum 31. Dezember 2019 und der MREL Policy 2018 der Abwicklungsbehörde (SRB) erfüllt die Erste Group Bank AG die oben genannten Gesamt-MREL und Nachrangigkeitsanforderungen.

Die weiteren MPE-Abwicklungsgruppen (CZ, SK, RO, HU) der Erste Group werden ihre MREL-Anforderungen nach Erhalt der jeweiligen Mitteilungsschreiben einzeln bekanntgeben. Auf die kroatische (HR) Abwicklungsgruppe wird 2020 keine verbindliche MREL-Anforderung anwendbar sein.

(Ende)

Aussender: Erste Group Bank AG
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Österreich
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