Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
TELES AG Informationstechnologien: Bekanntmachung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG
Berlin
(pta016/07.07.2020/15:00 UTC+2)
Am 29.05.2020 hat die Hauptversammlung der TELES AG Informationstechnologien beschlossen, dass das Grundkapital der Gesellschaft von 23.304.676,00 EUR, eingeteilt in 23.304.676 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR pro Aktie, wird im Wege der vereinfachten Einziehung nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG um 4,00 EUR auf 23.304.672,00 EUR, eingeteilt in 23.304.672 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR pro Aktie, herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von vier Stückaktien, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
Ferner hat die Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 29.05.2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 23.304.672,00 um EUR 20.391.588,00 auf EUR 2.913.084,00, eingeteilt in 2.913.084 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien), herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 8:1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils acht auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.
Der Beschluss der Hauptversammlung vom 29.05.2020 hinsichtlich der Kapitalherabsetzung wurde am 11.06.2020 in das Handelsregister eingetragen; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 2.913.084,00 herabgesetzt. Die Satzung wurde entsprechend geändert.
Am 13.07.2020 abends werden die 23.304.672 Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 8:1 zusammengelegt. Für je acht alte Aktien mit der ISIN DE0007454902 erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie der ISIN DE000A289B07 mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: DE000A289BT7) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte in der ISIN DE000A289BT7 ist nicht beabsichtigt. Die Depotbanken werden gebeten etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 8:1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, zunächst untereinander und anschließend mit dem beauftragte Kreditinstitut der Kapitalherabsetzung, der Baader Bank Aktiengesellschaft, Unterschleißheim, mit anderen Spitzen zusammenzulegen. Verbleibende Aktienspitzen werden durch Clearstream Banking nach dem 27.07.2020 ausgebucht.
Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der TELES AG Informationstechnologien bleibt durch die Hinzubuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.
Die derzeit unter der ISIN DE0007454902 girosammelverwahrten Aktien erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000A289B07 für "konvertierte" Aktien.
Diese Bekanntmachung wurde am 07.07.2020 im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht.
(Ende)
Aussender: |
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