pta20201019028
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

NET New Energy Technologies AG: Teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019

* Vorstand legt die Bedingungen fest * Vorstand beschließt Bezugsrechtsauschluss

Wien (pta028/19.10.2020/14:28 UTC+2) Die außerordentliche Hauptversammlung der NET New Energy Technologies AG (die "Gesellschaft") vom 10. Mai 2019 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 10. Mai 2024 das Grundkapital um bis zu EUR 2.000.000,-- durch Ausgabe von bis zu 2,000.000 Stück neue, auf Namen oder Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen, auch in mehreren Tranchen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019) und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand wurde auch berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 171 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen.

Der Vorstand hat nach Maßgabe dieses Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 4.101.442,00 um bis zu EUR 608.500,00 auf bis zu EUR 4.709.942,00 durch Ausgabe von bis zu 608.500 auf Inhaber lautende Stückaktien zu einem Bezugspreis von EUR 1,-- (Euro eins) pro Aktie, mit Stimmrecht und mit Gewinnberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2020 (beginnend mit 1. Januar 2020), erhöht. Der anteilige Wert der Aktien am Grundkapital beträgt EUR 1,-- (Ausgabebetrag), sodass der Bezugspreis dem Ausgabebetrag entspricht. Der Vorstand hat beschlossen, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Um Zustimmung des Aufsichtsrates wird der Vorstand nach Ende der Auflagefrist gem. § 171 Abs 1 AktG ersuchen.

Der Vorstand beabsichtigt - vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates - die Kapitalerhöhung aus der teilweisen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019 im Wege einer prospektfreien Privatplatzierung zeitnah an wenige handverlesene private und institutionelle Investoren zu platzieren. Aufgrund des derzeit günstigen Investitionsklimas hat der Vorstand den Beschluss bereits jetzt gefasst, damit die Kapitalerhöhung noch im Jahr 2020 vollzogen werden kann.

Der Vorstand hat einen Bericht im Zusammenhang mit dem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG erstellt. Der Bericht des Vorstands wird auf der Internetseite der Gesellschaft (www.newenergytechnologies.at/) im Bereich "Investor Relations - Genehmigtes Kapital 2019 - Vorstandsbericht" zugänglich gemacht.

Wien, am 19. Oktober 2020

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: NET New Energy Technologies AG
Auhofstraße 8/C04
1130 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Dipl.-Ing.(FH) Yuliya Öztürk
Tel.: +43 676 7735402
E-Mail: yuliya.oeztuerk@newenergytechnologies.at
Website: www.newenergytechnologies.at
ISIN(s): ATNEWENERGY6 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Vienna MTF)
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