Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
BKS Bank AG: Dividendenausschüttung
Klagenfurt
(pta044/21.12.2020/17:45 UTC+1)
In der am 29. Mai 2020 abgehaltenen Hauptversammlung der BKS Bank AG wurde neben der Ausschüttung der satzungsmäßig verpflichtenden Mindestdividende von EUR 0,12 je Vorzugsaktie die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stamm-Stückaktie unter den aufschiebenden Bedingungen beschlossen, dass die Empfehlung der Europäischen Zentralbank zur Unterlassung diskretionärer Dividendenausschüttungen am 31.12.2020 oder früher für die BKS Bank AG nicht mehr aufrecht ist und zum Zeitpunkt des Eintritts der vorstehenden aufschiebenden Bedingung kein gesetzlich zwingendes Ausschüttungsverbot besteht
Mit Veröffentlichung der Empfehlung EZB/2020/62 der Europäischen Zentralbank am 15.12.2020 wurde die bisherige Empfehlung betreffend Unterlassung diskretionärer Dividendenausschüttungen der Europäischen Zentralbank aufgehoben. Da auch kein gesetzlich zwingendes Ausschüttungsverbot bestand, sind damit die aufschiebenden Bedingungen für den Anspruch und die Auszahlung der Dividende für jede dividendenberechtigte Stamm- Stückaktie der BKS Bank AG mit der ISIN AT0000624705 in Höhe von EUR 0,12 für das Geschäftsjahr 2019 am 15.12.2020 erfüllt.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 18. Jänner 2021. Der Ex-Dividendentag an der Wiener Börse ist der 14. Jänner 2021, Nachweisstichtag für die Dividende (Record Date) ist der 15. Jänner 2021.
(Ende)
Aussender: |
BKS Bank AG St. Veiter Ring 43 9020 Klagenfurt Österreich |
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Ansprechpartner: | Dr. Dieter Kohl | |
Tel.: | 0463-5858-139 | |
E-Mail: | dieter.kohl@bks.at | |
Website: | www.bks.at | |
ISIN(s): | AT0000624705 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |