Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Unternehmens Invest AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wien (pta005/07.09.2022/08:37 UTC+2)
Unternehmens Invest Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Wien, FN 104570 f, ISIN: AT0000816301
Einladung zu der am Mittwoch, den 28. September 2022 um 16:00 Uhr, in der Säulenhalle der Wiener Börse, in 1010 Wien, Wallnerstraße 8, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft
T a g e s o r d n u n g
1. Beschlussfassung über die durchgreifende Änderung der Satzung infolge Beendigung der Börsenotierung und der damit verbundenen verpflichtenden Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien
Unterlagen zur Hauptversammmlung
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab dem 7. September 2022 zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Am Hof 4, 1010 Wien, am Empfang auf:
- Vollständiger Text dieser Einberufung
- Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 1
- Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
- Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 118 und 119 AktG sowie Information zum Datenschutz für Aktionäre
Diese Unterlagen sind zudem spätestens ab dem 7. September 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft www.uiag.at im Bereich Investoren / Hauptversammlung zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimm-rechts sowie der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, sohin nach dem Anteilsbesitz am Sonntag, dem 18. September 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag). Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und Aktionärsrechte ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, daher spätestens am 23. September 2022, zugehen muss. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 23. September 2022, unter einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Unternehmens Invest Aktiengesellschaft
Boten: zH Frau Andrea Salchenegger
Am Hof 4
1010 Wien
per Telefax: +43 (0) 1/405 97 71-90
per E-Mail: andrea.salchenegger@uiag.at (Depotbestätigung als Anhang im Format PDF, JPG, TXT oder TIF)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000816301) des Aktionärs,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Die Depotbestätigung muss sich auf den 18. September 2022, 24:00 Uhr, Wiener Zeit, beziehen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den sie ver-tritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Textform ist ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht er-teilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Für die Erteilung einer Vollmacht ist das auf der Internetseite der Gesellschaft www.uiag.at im Bereich Investoren / Hauptversammlung zur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, zu verwenden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können an die Gesellschaft per Post (Am Hof 4, 1010 Wien), per Telefax (+43 (0) 1/405 97 71-90) oder per E-Mail (andrea.salchenegger@uiag.at) zu Handen von Frau Andrea Salchenegger übermittelt werden oder persönlich am Eingang zur Hauptversammlung vorgelegt werden. Die vorstehen-den Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Wien, im September 2022 Der Vorstand
(Ende)
Aussender: |
Unternehmens Invest AG Am Hof 4 1010 Wien Österreich |
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Ansprechpartner: | Andrea Salchenegger | |
Tel.: | +43-1-4059771-12 | |
E-Mail: | andrea.salchenegger@uiag.at | |
Website: | www.uiag.at | |
ISIN(s): | AT0000816301 (Aktie) | |
Börse(n): | - |