Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
Bank für Tirol und Vorarlberg AG: Veröffentlichung des Beschlusses der BTV über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien
Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018
Innsbruck (pta017/03.05.2023/10:53 UTC+2)
Der Vorstand der BTV hat am 03.05.2023 beschlossen, von den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogrammes 2022 sowie 2023 erworbenen eigenen 7.356 Stück Stammaktien, 1.991 Stück Stammaktien an den Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG gemäß den Beschlussfassungen in den Sitzungen des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der BTV vom 26.03.2020, 26.03.2021, 30.03.2022 sowie 30.03.2023 zu verkaufen bzw. zu übertragen. Dieser Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:
- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 11.05.2022.
- Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 11.05.2022 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc) und auf der Internetseite der BTV, www.btv.at.
- Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen Aktien sollen am 09.05.2023 veräußert bzw. übertragen werden.
- Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der BTV.
- Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 1.991 Stück Stammaktien der BTV, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten und gesamten Grundkapital der BTV von ca. 0,005 %.
- Der Gegenwert je zugeteilter Stammaktie beträgt hinsichtlich der
- unter dem Aktienrückkaufprogramm 2022 zu übertragenden 576 Stück Stammaktien EUR 32,80 sowie
- unter dem Aktienrückkaufprogramm 2023 zu übertragenden 1.415 Stück Stammaktien EUR 42,00
(gewichteter Durchschnittspreis sämtlicher im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes 2022 sowie 2023 rückgekaufter BTV-Stammaktien). - Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu dem Zweck, diese Aktien für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden.
- Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
- Die BTV beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.btv.at, zu erfüllen.
Innsbruck, am 03.05.2023
Vorstand der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
(Ende)
Aussender: |
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