Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Uzin Utz SE: Dividendenbekanntmachung
Ulm (pta038/16.05.2023/16:42 UTC+2)
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 16. Mai 2023 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 77.575.447,08 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,60 je gewinnbezugsberechtigter Stückaktie (insgesamt EUR 8.070.910,40) zu verwenden und einen Betrag von EUR 38.787.723,54 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Der nach Ausschüttung und Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen verbleibende Bilanzgewinn von EUR 30.716.813,14 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Auszahlung der Dividende für Aktien mit der WKN 755 150 (ISIN: DE0007551509) erfolgt ab dem 22. Mai 2023 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie von 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die einbehaltene Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer.
Bei inländischen Aktionären wird die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vorgenommen, wenn sie ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages sind rechtzeitig an das Bundeszentralamt für Steuern, 53225 Bonn, zu richten.
Ulm, im Mai 2023
Uzin Utz SE
Der Vorstand
(Ende)
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