OGH schützt österreichische Unternehmer:innen bei Scheidung vor Aufteilung von Firmenvermögen und Stiftungen
Scheidungsanwalt Mag. August Mardetschläger weiß, wie Firmen vor Aufteilung geschützt werden können
Wien (pts007/23.02.2023/09:00)
Bei einer anstehenden Trennung sollten insbesondere Unternehmensinhaber einen kompetenten Rechtsanwalt konsultieren, damit das eigene Unternehmen nicht im Zuge der Scheidung aufgeteilt wird. Gut zu wissen: Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) im Jahr 2022 ermöglicht es Firmeninhaber:innen nun, sich vor so einer Zerschlagung und Aufteilung bei Ehescheidungen zu schützen. "Nach § 82 1 Z 3 EheG sind Erträge aus Unternehmen oder Stiftungen nach Ehescheidung der Aufteilung nun ausdrücklich entzogen. Erst wenn Firmenerträge in Gebrauchsvermögen umgewandelt wird, kann es bei der Scheidung wieder aufgeteilt werden. Auch der Transfer von in der Ehe geschaffenen Vermögenswerten in eine Stiftung ist nach §§81 ff EheG so nicht mehr möglich", betont Scheidungsanwalt Mag. August Mardetschläger, der viele ähnlich gelagerte Fälle mit Vermögensaufteilung betreut.
Scheidungs-Experte Mag. August Mardetschläger weiß, wie man Unternehmen vor Scheidungsaufteilung bewahrt
Der erfahrene Wiener Scheidungsanwalt hat schon oft hohe Vermögenswerte vor dem Zugriff bewahren können. "Klient:innen erfahren in meinen Beratungen im Zuge einer Scheidung, wie man sein Unternehmen oder Stiftung vor teilenden Maßnahmen bewahren kann. Die OGH-Rechtsprechung legt fest, dass bei einer Verteilung des Vermögens aufkommender Ehegatten den Beitrag, den jede Seite zur gemeinsamen Errungenschaft beigetragen hat, berücksichtigt werden muss. Grundsätzlich bleiben Firmenvermögen und Stiftungen, die bereits vor Eheschließung bestanden, also unangetastet", so Mag. August Mardetschläger.
OGH schützt Firmenvermögen und Stiftungen vor Aufteilung bei Scheidung
Unternehmer:innen in Österreich können sich zuversichtlich fühlen, denn der Oberste Gerichtshof (OGH) schützt sie bei einer Scheidung vor der Aufteilung von Firmenvermögen und Stiftungen. Laut dieser aktuellen OGH-Entscheidung müssen bei der Aufteilung des Vermögens des Ehepaares die Beiträge beider Ehegatten bezüglich der ehelichen Errungenschaft berücksichtigt werden. Sollten bereits vor Eheschließung Firmenvermögen oder Stiftungen bestanden haben, werden diese ebenfalls keinesfalls aufgeteilt.
Ratschlag des Scheidungsanwaltes: Unbedingt juristischen Rat suchen
Egal, ob Mann oder Frau: Plant man eine Scheidung, dann sollte man gerade als Unternehmer oder Unternehmerin einen erfahrenen Rechtsanwalt zurate ziehen, damit es kein böses Erwachen gibt und das eigene Unternehmen bei der Vermögensteilung plötzlich zerschlagen wird.
Infos und Beratung unter https://www.scheidungs-anwalt.at oder per Telefon 01 3460897 oder via E-Mail: august@mardetschläger.at.
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