Bekanntmachung gemäß Art. 2 der Verordnung (EU) 2016/1052
S&T AG: S&T AG: Schlussmeldung zum am 27. April 2021 bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramm I 2021
Linz
(pta031/06.09.2021/17:35 UTC+2)
06.09.2021 | Austria
Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Die S&T AG hat das am 27. April 2021 gemäß Art. 2 Abs. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gemachte Aktienrückkaufprogramm I 2021 ("Aktienrückkaufprogramm I 2021") am 6 .September 2021 vorzeitig abgeschlossen, nachdem der maximale Gesamtrückkaufsbetrag erreicht wurde.
Insgesamt hat die S&T AG unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2021 493.446 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittskurs von EURO 20,2656 je Aktie zurückgekauft. Dies entspricht 0,747% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtpreis ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug EURO 9.999.984,38.
Der Rückkauf der Aktien erfolgte durch ein von der S&T AG beauftragtes Kreditinstitut, ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse.
Die S&T AG plant, die zurück gekauften Aktien für sämtliche zulässige Zwecke, insbesondere für zukünftige Akquisitionen und zur Bedienung von Ansprüchen auf Lieferungen von Aktien unter den Aktienoptionsprogrammen einzusetzen.
Informationen zu dem Aktienrückkauf und zu den einzelnen Transaktionen sind auf der Investor Relations Webseite der S&T AG unter https://ir.snt.at/Aktienrueckkaufprogramm_I_2021.de.html abrufbar.
Linz, 6. September 2021
Der Vorstand
(Ende)
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