Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Montana Aerospace AG: Vorwurf der widerrechtlichen Aneignung durch Geschworene in US-Verfahren zurückgewiesen
Reinach (pta033/27.07.2023/18:00 UTC+2)
US-Prozess Arconic Corporation gegen Universal Alloy Corporation (Tochtergesellschaft der Montana Aerospace AG): Geschworene fällen Urteil und weisen Vorwurf der widerrechtlichen Aneignung zurück
Die Montana Aerospace AG (das "Unternehmen") und ihre operativen Tochtergesellschaften (die "Gruppe" oder "Montana Aerospace"), ein führender, hochgradig integrierter Hersteller und Lieferant von Systemkomponenten und komplexen Baugruppen für die Luft- und Raumfahrt-, E-Mobilitäts- und Energieindustrie mit weltweiten Entwicklungs- und Produktionsaktivitäten, gibt bekannt, dass die Geschworenen im US-Verfahren Arconic Corporation ("Arconic") gegen Universal Alloy Corporation ("UAC") ein Urteil gefällt haben und eine angebliche widerrechtliche Aneignung zurückweisen.
Im Jahr 2015 reichte Arconic, ein Wettbewerber im Bereich der Aluminiumextrusion für die Luft- und Raumfahrtindustrie, bei einem Gericht in den USA eine Klage gegen die Montana Aerospace Tochtergesellschaft UAC ein, und verlangte Schadenersatz wegen angeblicher widerrechtlicher Aneignung von Geschäftsgeheimnissen durch UAC im Zusammenhang mit der Herstellung von "Stretch Formed Spar Chords" ("SFSC"). Neben der Forderung nach Schadenersatz machte Arconic Ansprüche auf Strafschadenersatz in Höhe des doppelten tatsächlichen Schadenersatzes geltend. Das Schwurgerichtsverfahren vor dem Bezirksgericht in Atlanta begann am 11. Juli 2023.
In ihrem Urteil stellten die Geschworenen fest, dass Arconic keine Geschäftsgeheimnisse in Bezug auf SFSC besaß und UAC daher nicht zur Zahlung von Schadensersatz an Arconic verpflichtet ist. Arconic kann Berufung einlegen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Beweislast für die Aufhebung eines Urteils oder die Gewährung eines neuen Verfahrens hoch ist.
UAC und/oder das Unternehmen prüfen, ob etwaige Kosten des Verfahrens von Arconic zurückgefordert werden können und/oder untersuchen andere Grundlagen für mögliche Ansprüche gegen Arconic.
Das Urteil wird nichts an der Guidance für das Unternehmen ändern.
(Ende)
Aussender: |
Montana Aerospace AG Alte Aarauerstrasse 11 5734 Reinach Schweiz |
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Ansprechpartner: | Marc Vesely Recte Riha | |
Tel.: | +41 62 7652500 | |
E-Mail: | m.vesely@montana-aerospace.com | |
Website: | www.montana-aerospace.com | |
ISIN(s): | CH1110425654 (Aktie) | |
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