Wann darf ein Auto nicht mehr in der Schweiz verkauft werden?
Autoankauf und Auto-Export in der Schweiz
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Wann darf ein Auto nicht mehr auf die Schweizer Strassen? (Foto: Unsplash) |
Rain (ptp013/28.02.2025/09:10)
Der Export von Fahrzeugen spielt in der Schweiz eine bedeutende Rolle, insbesondere für Autos, die auf dem lokalen Markt nur schwer verkäuflich sind. Viele Fahrzeuge, die in der Schweiz aufgrund von Emissionsrichtlinien, hohen Kilometerständen oder technischen Mängeln nicht mehr gefragt sind, können im Ausland dennoch wertvoll sein.
Der Auto-Export Schweiz bietet somit eine lukrative Alternative für Besitzer, die ihr Fahrzeug nicht mehr nutzen oder verkaufen möchten. Durch den Export gelangen diese Fahrzeuge in Länder, in denen die Vorschriften weniger streng sind und die Nachfrage nach günstigen Gebrauchtwagen hoch ist.
Ein Export-Auto ist ein Fahrzeug, das hauptsächlich für den Verkauf ins Ausland bestimmt ist. In der Schweiz gibt es verschiedene Gründe, warum ein Auto als Export-Auto eingestuft wird. Dies betrifft Fahrzeuge, die:
- nicht mehr für den Schweizer Markt zugelassen sind, etwa wegen Emissions- oder Sicherheitsrichtlinien.
- den aktuellen Schweizer Vorschriften, wie den Euro-Normen oder CO₂-Vorgaben, nicht entsprechen.
- einen sehr hohen Kilometerstand oder technische Mängel haben, die sie für den lokalen Markt unattraktiv machen.
- zu alt sind, um in der Schweiz noch gut verkauft zu werden, aber in anderen Ländern weiterhin einen Marktwert besitzen.
Wann darf ein Auto nicht mehr in der Schweiz verkauft werden?
Ein generelles Verbot für den Verkauf älterer Autos gibt es in der Schweiz nicht. Allerdings gibt es einige Faktoren, die den Auto-Ankauf erschweren oder gar verhindern:
- Emissionsvorschriften: Fahrzeuge müssen die aktuellen Euro-Normen erfüllen. Besonders alte Diesel- oder Benzinfahrzeuge mit schlechten Abgaswerten sind problematisch.
- Sicherheitsstandards: Autos ohne grundlegende Sicherheitssysteme wie Airbags oder ABS sind schwer verkäuflich.
- MFK (Motorfahrzeugkontrolle): Ein Auto muss verkehrssicher sein, um verkauft und zugelassen zu werden. Besteht es die MFK nicht mehr, muss es entweder repariert oder exportiert werden.
- Importbeschränkungen: Fahrzeuge, die nicht den Schweizer Zulassungskriterien entsprechen, dürfen nicht importiert und verkauft werden.
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