pte20090417027 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

Online-Piraten: Ein Jahr Gefängnis und Millionenstrafe

Pirate-Bay-Betreiber: "Werden am Ende als Sieger hervorgehen"


Die Pirate-Bay-Betreiber wurden vor Gericht für schuldig erklärt (Foto: thepiratebay.org)
Die Pirate-Bay-Betreiber wurden vor Gericht für schuldig erklärt (Foto: thepiratebay.org)

Stockholm (pte027/17.04.2009/13:46) Das Urteil im Prozess um die schwedische Torrent-Webseite The Pirate Bay http://www.piratebay.org steht fest: Das Bezirksgericht in Stockholm hat die vier Betreiber der Internet-Tauschbörse wegen Beihilfe zu Verstößen gegen das Urheberrecht zu einjährigen Haftstrafen verurteilt. Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde, Fredrik Neij und Karl Lundstrom, so die Namen der Verurteilten, sollen zudem eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 30 Mio. Schwedischen Kronen (rund 2,7 Mio. Euro) an Medienkonzerne wie Warner Brothers, Sony Music Entertainment, EMI und Columbia Pictures zahlen. Während der auch auf internationaler Ebene mit einiger Spannung erwartete Urteilsspruch von Seiten der Unterhaltungsindustrie bereits als symbolischer Sieg im Anti-Piraterie-Kampf gefeiert wird, sprechen Experten von einer vergleichsweise harten Entscheidung. Die Pirate-Bay-Betreiber hatten ihrerseits bereits vor Prozessende angekündigt, im Falle einer Verurteilung in Berufung gehen zu wollen.

"Wir geben uns zwar vorerst geschlagen, sind aber durch das Urteil nur an einem Bein verletzt worden. Es ist unsere feste Überzeugung, dass wir am Ende aus den Rechtsstreitigkeiten als Sieger hervorgehen werden", erklärt Peter Sunde, einer der verurteilten Pirate-Bay-Betreiber, in einer Online-Pressekonferenz auf dem schwedischen Medienportal Bambuser. Vom Urteilsspruch des Stockholmer Gerichts habe er bereits am Vortag inoffiziell von einem Journalisten erfahren. "Wir haben die Entscheidung des Gerichts mit einem Lachen aufgenommen", schildert Sunde. Dass alle vier Betreiber für ein Jahr ins Gefängnis müssen, sei eine "große Überraschung" eines "bizarren Urteils". Weit weniger überraschend komme hingegen die Geldstrafe von 30 Mio. Kronen. "Ursprünglich hatten die Kläger 100 Mio. Kronen Schadensersatz verlangt. Meinetwegen könnte die Industrie auch weit mehr Geld fordern. Wir können und wollen den Unterhaltungskonzernen nichts zahlen", so Sunde. Für den Pirate-Bay-Betreiber ist das aktuelle Urteil nichts weiter als der Ausdruck dafür, wie leicht man demokratische Prozesse durch Macht und Geld beeinflussen könne.

"Das Urteil gegen die Betreiber von The Pirate Bay hat eine wichtige Signalwirkung. Es stellt klar, dass das Betreiben einer Internettauschbörse mit überwiegend illegalen Inhalten nichts mit Seeräuberromantik zu tun hat. Letztlich verbirgt sich dahinter nichts anderes als eine moderne Form der Hehlerei, an der sich die Betreiber, zum Beispiel über Werbeeinnahmen, persönlich bereichern", so die offizielle Stellungnahme von Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie http://www.musikindustrie.de in Deutschland. Auch die IFPI-Kollegen in der Schweiz teilen diese Ansicht. "Es geht darum, die fundamentalen Rechte der Künstler, Urheber und Produzenten zu schützen. Diese dürfen unter keinen Umständen aufgegeben werden", betont Beat Högger von der Schweizer Landesgruppe der IFPI http://www.ifpi.ch auf Anfrage von pressetext. Gegen Verbrecher, die diese Rechte in großem Stil verletzen, müsse kontinuierlich vorgegangen werden. "Das ist ein Kampf, den man führen muss", meint Högger.

Der Pirate-Bay-Prozess ist auf internationaler Ebene mit großer Spannung verfolgt worden. Wie die Schwedische Tageszeitung "The Local" berichtet, musste das Stockholmer Bezirksgericht 250 Kopien des Urteilsspruchs anfertigen lassen, um das enorme Medieninteresse aus aller Welt zu befriedigen. Der Auffassung einiger Experten zufolge könnte das aktuelle Urteil aus Schweden auch weitreichende Konsequenzen für Internetnutzer in aller Welt haben. Im Mittelpunkt des Interesses steht dabei vor allem die Frage, wann genau beim Herunterladen einer Datei das Urheberrecht verletzt wird beziehungsweise bis zu welchem Punkt der Betreiber einer Website durch das reine Bereitstellen einer technischen Infrastruktur schuldig macht.

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