pte20101215019 Politik/Recht, Medien/Kommunikation

Wikileaks-Haftprüfung: Twitter-User live dabei

Richter gestattete erstmals Berichterstattung per Kurznachricht


Justiz: Gestattet bei Assange-Haftprüfung erstmals Twitter (Foto: pixelio.de, Thorben Wengert)
Justiz: Gestattet bei Assange-Haftprüfung erstmals Twitter (Foto: pixelio.de, Thorben Wengert)

London (pte019/15.12.2010/11:20) Die schnellste Berichterstattung über den weltweit mit Spannung erwarteten Haftprüfungstermin von Wikileaks-Gründer Julian Assange vor einem Londoner Gericht konnten gestern, Dienstagnachmittag, User des Microblogging-Dienstes Twitter anhand von Kurznachrichten verfolgen. Richter Howard Riddle gestattete den anwesenden Medienvertretern erstmals, die Öffentlichkeit auf der Plattform direkt und live aus dem Gerichtssaal über die Vorgänge in dem Prozess zu informieren. Die in der Wikileaks-Affäre laut gewordene Forderung nach Informationsfreiheit wurde damit angesichts des massiven Medieninteresses erfüllt.

Die hitzige und emotionsgeladene Debatte um die Enthüllung brisanter Dokumente auf Wikileaks und den Arrest ihres Gründers (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/101207019/) sorgt gerade im Social Web weltweit für Aufsehen, wie ein Medienwissenschaftler gegenüber pressetext verdeutlicht. Die Entscheidung des Gerichts, eine Live-Berichterstattung über die Anhörung zum Kautionsantrags Assanges zuzulassen, ist wohl auch mit den vorangegangenen Protesten der Online-Community zu begründen. So ist die Verwendung von Mobiltelefonen ebenso wie Kameras oder Geräten zur Audio-Aufzeichnung im Gerichtssaal in der Regel untersagt.

"Leise und nicht störend"

Unter der Bedingung, die Tweets der Medienschaffenden an ihre Follower und die weltweite Öffentlichkeit müssten "leise und nicht störend" übermittelt werden, machte Richter Riddle bei der Assange-Haftprüfung eine Ausnahme von der gängigen Praxis. Allen voran Times-Journalist Alexi Mostrous, aber auch Aktivisten nutzten die Erlaubnis und verschickten neue Kurzinformationen zum Werdegang in dem Prozess über ihre Twitter-Accounts.

Nach Beschluss des Gerichts sollte Julian Assange unter strengen Auflagen und auf Kaution in Höhe von 200.000 Pfund (rund 235.700 Euro) freigelassen werden. Zahlreiche teils prominente Unterstützer kündigten an, dazu beitragen zu wollen, die Summe aufzubringen. Vorerst blieb der Wikileaks-Gründer dennoch weiter in Haft, da die schwedische Staatsanwaltschaft Berufung gegen die Entscheidung einlegte. Wegen Vorwürfen der Vergewaltigung fordert sie die Auslieferung Assanges.

(Ende)
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