pts20120424021 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Deutsche Kapitalanleger in der Schweiz müssen sich entscheiden

Die deutsche Rechtsanwältin Merker rät zu sorgfältigen Überlegungen


Kreuzlingen (pts021/24.04.2012/13:30) Das am 5. April 2012 unterzeichnete Ergänzungsprotokoll zum Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland ändert nicht nur Kernbereiche des Steuerabkommens, etwa bei der Nachversteuerung. Neu hinzugekommen ist die Regelung für Erbfälle nach Inkrafttreten des Abkommens. Entweder erfolgt eine Meldung an das deutsche Finanzamt oder die Schweiz erhebt eine "Abgeltungssteuer". Diese beträgt 50% der im Todeszeitpunkt bei der Schweizer Zahlstelle verbuchten Vermögenswerte des Erblassers. Das Abkommen regelt auch die Durchsetzung dieser Abgeltungssteuer, etwa die Sperre dieser Vermögenswerte. Zudem werden die äußeren Rahmenbedingungen für Kapitalanleger enger. So wird etwa der Stichtag für die Verlagerung von Kapitalvermögen aus der Schweiz in ein Drittland vorgezogen.

"Ich empfehle dringend, jetzt grundlegende Entscheidungen zu treffen. Die Zeit wird zunehmend knapp", so Rechtskonsulentin Elsa Bippus von der auf Steuerrecht und Fragen der Doppelbesteuerung spezialisierten Deutsch-Schweizer Kanzlei Merker + Bippus ( http://www.merker.info ). Als Rechtskonsulentin berät sie in Kreuzlingen zu allen Fragen des Steuerrechts. Die deutsche Rechtsanwältin Merker weist darauf hin, gleichzeitig die Rahmenbedingungen der Kapitalanlage in der Schweiz zu überprüfen. "Der Kapitalanleger kann jetzt alles in die Waagschale werfen, auch die sonstigen Kosten." Als Fachanwältin für Erbrecht sieht sie deutlichen Handlungsbedarf: "Es geht nicht nur um Steuern, auch andere Hindernisse können den Erben den Zugriff auf die vererbten Vermögenswerte erschweren."

Raus mit dem Kapital aus der Schweiz, rein in ein Drittland, am besten in eine Steueroase? "Vorsicht", mahnt die deutsche Rechtsanwältin Merker. "Diese Maßnahme schützt auch in Zukunft nicht verlässlich vor dem Zugriff deutscher Finanzbehörden. Der automatische Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden wird international stark vorangetrieben."

Merker empfiehlt, auch für den Fall zu planen, dass das Steuerabkommen nicht in Kraft treten wird. Die Steuer-CD steht dann wieder im Raum. Eine Selbstanzeige ermöglicht Straffreiheit für die Vergangenheit, hat aber strenge Voraussetzungen. "Erfolg im Konflikt mit dem Finanzamt setzt fundiertes Wissen voraus", erklärt Merker und ergänzt: "Nichts anderes gilt für Verhandlungen mit den Strafverfolgungsbehörden."

Die Anwaltskanzlei Merker + Bippus ( http://www.merker.info ) ist auf alle Fälle des Steuer- und Wirtschaftsrechts sowie des Wirtschaftsstrafrechts spezialisiert. Mit Kompetenz, Diskretion und einer vertrauenswürdigen Betreuung beraten Merker + Bippus zu allen Fragen und Problemen des Steuer-, Straf- und Zivilrechts - auch dann, wenn es bereits zu spät scheint. Die deutsche Rechtsanwältin Merker ist zusätzlich in der Schweiz zugelassen, so dass sie über beste Erfahrungen und Voraussetzungen in deutsch-schweizerischen Rechtsfragen verfügt. Sie ist sich sicher: "Geerbtes Schwarzgeld ist eine schwere Bürde. Steuerhinterziehung ist für die Strafgerichte kein Kavaliersdelikt mehr."

Über Merker + Bippus:
Die Rechtsanwältinnen mit Sitz in Konstanz und Kreuzlingen (CH) bieten langjährige kompetente Beratung in den Bereichen Steuerrecht (mit den Fragen der Doppelbesteuerung), Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie Erbrecht. Zusammen mit dem Mandanten suchen die Fachanwältinnen Merker und Prof. Dr. Bippus diskret nach schnellen und sachgerechten Lösungen. Mit unmittelbarer Niederlassung und Zulassung nach Art. 28 BGFA in der Schweiz ist Ingrid Merker zudem spezialisiert auf Sachverhalte über die Grenze in die Schweiz, aber auch in Skandinavien, speziell Schweden.

Pressekontakt:
Merker
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Tel. 0 (41) 71 5112271
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