pta20110405025
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG: Einladung zur 25. ord. Hauptversammlung

Wien (pta025/05.04.2011/15:15 UTC+2) Warimpex Finanz- und Beteiligungs
Aktiengesellschaft, FN 78485w mit Sitz in Wien
("Gesellschaft")

Einladung
zu der am Dienstag, den 3. Mai 2011 um 11:00 Uhr
in 1210 Wien, "floridotower", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 30. Stock
stattfindenden
25. ordentlichen Hauptversammlung

T a g e s o r d n u n g
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts sowie des Corporate-Governance-Berichts gemäß § 243 b UGB für das Geschäftsjahr 2010.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzergebnisses.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010.
4. Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010.
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011.
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch das Grundkapital um bis zu EUR 5.400.000 durch Ausgabe von bis zu 5.400.000 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen, auch in mehreren Tranchen, unter Ausschluss des Bezugsrechts, zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen; Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen; Dies wird im neu einzufügenden Punkt 5 Abs 3 der Satzung entsprechend ergänzt.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.

Unterlagen:
Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft ("floridotower", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien) zur Einsicht der Aktionäre auf:
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht nach § 243 b UGB,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2010, sowie
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2.-7.,
* Bericht des Vorstands der Warimpex Finanz- und Beteiligungs Aktiengesellschaft gemäß § 153 Abs 4 AktG (Ausschluss des Bezugsrechts) zum Tagesordnungspunkt 6.,
* Erklärung des neuen Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 87 Abs 2 AktG .

Die oben genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com) ab 12.4.2011 zugänglich. Diese Unterlagen werden in der Hauptversammlung aufliegen. Weiters sind auf dieser Internetseite die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich.

Hinweis gemäß § 106 Z 5 AktG:
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Dieses Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 12.4.2011 zugehen.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen zumindest 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Dieses Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21.4.2011 zugehen.

Diese Verlangen können der Gesellschaft in Schriftform an ihren Sitz in "floridotower", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien, zu Handen Herrn Dr. Daniel Folian oder per Telefax an +43 (0)1 310 55 00 122) oder über SWIFT mt 599 an CENBATWW übermittelt werden.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der entsprechende Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachgewiesen wird.

Weitergehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG sowie zu den Zeitpunkten, bis zu denen diese ausgeübt werden können, sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com) ab 5.4.2011 zugänglich.
Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und Vertretung:
Zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung sind nur jene Aktionäre berechtigt, die am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionäre waren. Nachweisstichtag ist der 23.4.2011.
Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag bei depotverwahrten Inhaberaktien gegenüber der Gesellschaft zur Ausübung ihrer Rechte erfolgt durch die Vorlage einer Bestätigung des Anteilsbesitzes, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt wurde (Depotbestätigung). Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 28.4.2011, an der Adresse der Gesellschaft "floridotower", Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien, zu Handen Herrn Dr. Daniel Folian, oder per Telefax an +43 (0)1 310 55 00 122 oder über SWIFT mt 599 an CENBATWW zugehen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und auch in englischer Sprache entgegen genommen.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Zur Vollmachtserteilung ist zwingend das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden, das auf der Internetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com) abrufbar ist und auch eine Beschränkung der Bevollmächtigung zulässt, sofern die Bevollmächtigung nicht an ein depotführendes Kreditinstitut erteilt wurde und die für Depotbestätigungen geltenden Vorschriften eingehalten wurden.
Ausgefüllte Vollmachtsformulare sind an die Gesellschaft entweder elektronisch (an die E-Mail-Adresse daniel.folian@warimpex.com) oder per Telefax (an die Telefaxnummer +43 (0)1 310 55 00 122) zu übermitteln oder zur Hauptversammlung mitzubringen. Dies gilt auch für den Widerruf einer Vollmacht.

Aktien und Stimmrechte:
Gemäß § 83 Abs 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG geben wir bekannt, dass das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung, am 5.4.2011, EUR 54.000.000 beträgt und in 54.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien unterteilt ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Unter Berücksichtigung der 66.500 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß §§ 65 Abs 5 AktG nicht ausgeübt werden kann, bestehen somit am 5.4.2011 insgesamt 53.933.500 Stimmrechte.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt werden.

Zutritt zur Hauptversammlung
Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen können. Bitte bringen Sie dafür einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabei haben. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 10:15 Uhr.

Wien, im April 2011
Der Vorstand

(Ende)

Aussender: Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG
Floridsdorfer Hauptstrasse 1
1210 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Daniel Folian
Tel.: +43 1 310 55 00
E-Mail: investor.relations@warimpex.com
Website: www.warimpex.com
ISIN(s): AT0000827209 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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