Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
UBM Realitätenentwicklung AG: Veröffentlichung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG
Wien
(pta016/11.09.2014/10:45 UTC+2)
Der Vorstand der UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft teilt mit, dass er am 10.09.2014 gemäß §§ 91ff BörseG von der PORR AG, Wien, sowie der Ortner-Gruppe und der Strauss-Gruppe wie folgt informiert wurde:
"In Bezug auf die Emittentin UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft, Wien ("UBM"), und deren zum Handel im Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassenen stimmberechtigten Aktien (ISIN AT0000815402) ("UBM-Aktien") teilen wir Ihnen gemäß § 92a Abs 1 iVm §§ 91 ff BörseG wie folgt mit:
PORR AG, Wien, schloss am 8. September 2014 einen Vertrag mit Amber Privatstiftung und Bocca Privatstiftung (gemeinsam auch die "Stiftungen") über eine Put-Option, die Amber Privatstiftung und Bocca Privatstiftung das einseitige Recht einräumt, insgesamt 636.132 bestehende UBM-Aktien, dies entspricht 10,60% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM, im Zeitraum vom 1.3.2015 bis einschließlich 28.3.2015 an PORR AG zu verkaufen. Grundlage dieses Vertrages über die Put-Option ist der erfolgreiche Abschluss eines Übernahmeangebots gemäß § 22 ff ÜbG an die Aktionäre der UBM von der PORR AG. Die Put-Option erlischt, wenn das Übernahmeangebot nicht gelegt oder nicht erfolgreich durchgeführt wird.
Die Ausübung der Stimmrechte aus den insgesamt 636.132 UBM-Aktien steht bis zur (allfälligen) Durchführung der oben dargestellten Transaktion den Stiftungen zu und PORR AG hat auf deren Ausübung sohin keinen Einfluss.
Nach Ansicht der FMA unterliegt der Stillhalter bei einer Put-Option hinsichtlich der von der Put-Option umfassten Aktien einer Meldepflicht gemäß § 91a Abs 1 Z 3 BörseG. Daher wird eine Meldung aus Vorsichtsgründen erstattet wie folgt:
1) PORR AG hat somit per 8. September 2014 Finanzinstrumente gemäß § 91a Abs 1 BörseG auf insgesamt 636.132 bestehende UBM-Aktien erworben, dies entspricht 10,60% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM. Unter Einrechnung bereits zuvor erworbener und gemeldeter Finanzinstrumente auf bestehende UBM-Aktien hält PORR AG somit Finanzinstrumente gemäß § 91a Abs 1 BörseG auf insgesamt 2.159.416 bestehende UBM-Aktien, dies entspricht rund 35,99% des Grundkapitals der Stimmrechte der UBM. PORR AG hat somit in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 91a Abs 1 BörseG auf bestehende UBM-Aktien die Schwellen von 30% und 35% per 8. September 2014 erreicht und überschritten.
2) PORR AG wird von einem Syndikat kontrolliert. Dieses Syndikat besteht aus der Ortner-Gruppe (diese besteht wiederum aus Ortner Beteiligungsverwaltung GmbH, Ortner Ges.m.b.H., Haustechnische Gesellschaft für Sanitär-, Wärme- und lufttechnische Anlagen Gesellschaft m.b.H., IGO Immobiliengesellschaft mit beschränkter Haftung, IGO Baubeteiligungs GmbH und Herrn Dipl.-Ing. Klaus Ortner) und der Strauss-Gruppe (diese besteht wiederum aus SuP Beteiligungs GmbH, AIM Industrieholding und Unternehmensbeteiligungen GmbH, PROSPERO Holding GmbH, PROSPERO Privatstiftung und Herrn Ing. Karl-Heinz Strauss). Rechnet man die von PORR AG am 8. September 2014 erworbenen Finanzinstrumente gemäß § 91a Abs 1 BörseG dem Syndikat bzw deren Mitgliedern gemäß § 92 BörseG zu, so hält das Syndikat bzw deren Mitgliedern per 8. September 2014 zurechenbar Finanzinstrumente gemäß § 91a Abs 1 BörseG auf insgesamt 2.159.416 bestehende UBM-Aktien und hat damit in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 91a Abs 1 BörseG auf UBM-Aktien die Schwellen von 30% und 35% per 8. September 2014 erreicht und überschritten.
3) PORR AG hält derzeit direkt und indirekt über ihre Tochtergesellschaft EPS Absberggasse 47 Projektmanagement GmbH bereits insgesamt 2.622.020 bestehende UBM-Aktien, dies entspricht 43,70% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM. Die Ortner-Gruppe (namentlich Herr Dipl.-Ing. Klaus Ortner und Ortner Ges.m.b.H.) hält derzeit insgesamt 360.696 bestehende UBM-Aktien, dies entspricht 6,01% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM. Die Strauss-Gruppe hält derzeit keine UBM-Aktien. Bei Zusammenzählung der sich aus § 91 bis § 92 BörseG ergebenden Stimmrechte gemäß § 91a Abs 7 BörseG (= gehaltene und gemäß § 92 BörseG zurechenbare Stimmrechte aus (a) UBM-Aktien und (b) aus Finanzinstrumenten auf UBM-Aktien) ergeben sich infolge der von PORR AG per 8. September 2014 erworbenen Finanzinstrumente gemäß § 91a Abs 1 BörseG auf insgesamt 636.132 bestehende UBM-Aktien für das Syndikat bzw deren Mitglieder sowie PORR AG in Summe jeweils 5.142.132 Stimmrechte, dies entspricht 85,70% des Grundkapitals und der Stimmrechte der UBM. Im Vergleich zur diesbezüglich zuletzt erstatteten Meldung wurde somit keine Schwelle erreicht oder überschritten.
Diese Meldung wird vom Syndikat bzw von deren Mitgliedern sowie von PORR AG gemäß § 5 Abs 3 TransV in einer einzigen gemeinsamen Mitteilung erstattet."
Wien, am 11.09.2014
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: |
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Website: | www.ubm.at | |
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Börse(n): | Wiener Börse (Amtlicher Handel); Freiverkehr in Frankfurt (Basic Board) |