Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Heta Asset Resolution AG: Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014
Klagenfurt am Wörthersee
(pta014/17.06.2015/18:10 UTC+2)
Der Vorstand der HETA ASSET RESOLUTION AG (Heta) (vormals Hypo Alpe-Adria-Bank International AG) hat heute den Jahresabschluss nach UGB/BWG und den Konzernabschluss nach IFRS für das Jahr 2014 vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss gemäß § 96 Abs. 4 AktG gebilligt und den Konzernabschluss zur Kenntnis genommen.
Aufgrund der Auswirkungen des Bundesgesetzes zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA) sowie des in weiterer Folge erlassenen Mandatsbescheides der Abwicklungsbehörde nach dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) hat die Heta den Bilanzierungs- und Bewertungsansatz von Going auf Gone Concern geändert.
Der Jahresabschluss nach UGB/BWG (Einzelabschluss) für das Jahr 2014 weist einen Jahresfehlbetrag von EUR -7,9 Mrd. aus. Dieser ist wesentlich von den Ergebnissen des Asset Quality Review (AQR) bestimmt. Die Bilanzsumme reduziert sich in 2014 um EUR 8,0 Mrd. auf EUR 9,6 Mrd. Die kapitalmäßige Unterdeckung gemäß Einzelabschluss beträgt EUR -7,0 Mrd., welche damit am oberen Ende der am 27. Februar 2015 kommunizierten Bandbreite zum AQR liegt.
Der Konzernabschluss nach IFRS (Konzernabschluss) weist für das Jahr 2014 ein Jahresergebnis nach Steuern von EUR -7,4 Mrd. aus. Die Bilanzsumme reduziert sich um EUR 14 Mrd. auf EUR 12 Mrd. Das negative Konzerneigenkapital (ohne Minderheiten) beträgt EUR -5,2 Mrd.
Der Abbau der Vermögenswerte soll innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren erfolgen. Dies setzt voraus, dass seitens der Abwicklungsbehörde bis zum 31. Mai 2016 weitere Abwicklungsmaßnahmen gesetzt werden.
Der Jahres- und Konzernabschluss wurde von den Abschlussprüfern mit jeweils einem eingeschränkten Testat versehen, welche sich auf eine EUR 200 Mio.-Bürgschaftsvereinbarung beziehen. Wie in den vergangenen Jahren weisen auch die Testate zum Jahres- und Konzernabschluss 2014 Zusätze zum Bestätigungsvermerk auf, bei welchen die Abschlussprüfer auf wesentliche Sachverhalte hinweisen.
Die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014 erfolgt im Rahmen des Jahresfinanzberichtes gemäß § 82 Abs. 4 BörseG, welcher in deutscher Sprache ab 18. Juni 2015 / 15:00 Uhr auf der Homepage des Unternehmens (www.heta-asset-resolution.com / Investor Relations / Veröffentlichungen 2015) offengelegt wird. Hinsichtlich näherer Informationen wird auf dieses Dokument verwiesen. Die Veröffentlichung der englischen Fassung erfolgt bis zum 26. Juni 2015.
Rückfragehinweis:
Für Medien:
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Alfred Autischer
Tel.: + 43 (0) 664 / 8844 64 20
Für Investoren:
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Tel. +43 (0) 50209 2841
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(Ende)
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