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Ergebnisse Hauptversammlung

AT & S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Ergebnisse AT&S Hauptversammlung

Leoben (pta014/09.07.2015/13:45 UTC+2) Die heutige 21. ordentliche Hauptversammlung der AT&S Austria Technologie und Systemtechnik Aktiengesellschaft (AT&S) hat eine Dividende in Höhe von EUR 0,36 je gewinnberechtigter Stückaktie für das Geschäftsjahr 2014/15 beschlossen. Dividendenzahltag und Ex-Tag ist der 30. Juli 2015.

In der heutigen Hauptversammlung wurde zudem den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15 die Entlastung erteilt.

Gemäß dem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde die Aufsichtsratvergütung für das Geschäftsjahr 2014/15 mit insgesamt EUR 291.150,- festgelegt.

Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015/16 wurde die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, bestellt.

Die Hauptversammlung hat weiters beschlossen, Herrn Dkfm. Dr. Hannes Androsch, Herrn Ing. Willibald Dörflinger, Herrn Dkfm. Karl Fink sowie Herrn Dipl. Ing. Albert Hochleitner erneut in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

Weiters wurde die durch Beschluss der 19. ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2013 zu Punkt 6. der Tagesordnung erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien und zur Einziehung von Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, widerrufen und der Vorstand gleichzeitig ermächtigt, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG binnen 30 Monaten ab dem Tag der Beschussfassung der Hauptversammlung, eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30 % unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, zu erwerben. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen. Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.

Darüber hinaus wurde die durch Beschluss der 19. ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juli 2013 zu Punkt 7. der Tagesordnung erteilte Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien widerrufen und gleichzeitig der Vorstand gemäß § 65 Abs 1 b AktG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 8. Juli 2020, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden, insbesondere eigene Aktien zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Aktienoptionen, Long-Term-Incentive-Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen, zur Bedienung von allenfalls ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten, und zu jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden, und hierbei die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen (Bezugsrechtsausschluss), wobei die Ermächtigung ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen und zur Verfolgung mehrerer Zwecke ausgeübt werden kann.

Mit dieser Meldung werden auch die Meldepflichten der Veröffentlichungsverordnung erfüllt.

(Ende)

Aussender: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik AG
Fabriksgasse 13
8700 Leoben
Österreich
Ansprechpartner: Mag. (FH) Christina Schuller
Tel.: +43 3842 200 5908
E-Mail: c.schuller@ats.net
Website: www.ats.net
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Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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