pta20150802001
Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

Omiris AG: Erweiterung der Tagesordnung

München (pta001/02.08.2015/20:00 UTC+2) Omiris AG
München

- ISIN DE000A1A6WB2 -
- ISIN DE000A14KDH4 -

Aufgrund von § 122 Abs. 2 AktG haben Aktionäre der Gesellschaft verlangt, die folgenden Beschlussgegenstände zu der am Montag, 31. August 2015 um 16.00 Uhr in den Geschäftsräumen des Notariats Habekost, Konsul-Smidt-Straße 8 p, 28217 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung bekanntzumachen:

Erweiterung der Tagesordnung

7. Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Es wird vorgeschlagen, die Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:

a) § 1 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"Die Firma der Gesellschaft lautet FinData Group AG."

b) § 1 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main."

Begründung: Der neue Name und der neue Sitz der Gesellschaft tragen der neuen Geschäftsstrategie der Gesellschaft im angestammten Medien-Geschäftsfeld Rechnung.

8. Beschlussfassung über den Rückkauf eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

Es wird vorgeschlagen, zu beschließen:

Die Gesellschaft erwirbt gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG bis zu 250.000 eigene Aktien zum Preis von EUR 1,10 je Aktie durch Angebot an alle Aktionäre zur Einziehung nach den Vorschriften über die Herabsetzung des Grundkapitals. Die Aktien werden nach Erwerb durch die Gesellschaft gemäß § 237 AktG eingezogen. Die Durchführung der Kapitalherabsetzung erfolgt durch den Erwerb der eigenen Aktien gegen Zahlung des Erwerbspreises und die anschließende Einziehung dieser Aktien. Das Rückkaufangebot wird gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung veröffentlicht und endet frühestens einen Tag nach Ablauf der Frist gemäß § 237 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 225 Abs. 2 AktG. Nehmen Aktionäre für mehr als 250.000 Aktien das Rückkaufangebot an, so erfolgt eine Zuteilung pro rata im Verhältnis der angebotenen Aktienstückzahlen zueinander. Stückzahlen bis 100 Aktien können bei einer Zuteilung pro rata bevorzugt berücksichtigt werden. Inhaber von Aktien, die erst nach dem Zeitpunkt der Beschlussfassung durch eine Kapitalerhöhung entstehen, können dieses Rückkaufangebot nicht annehmen.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu Eur 250.000 im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung durch Einziehung von bis zu 250.000 eigenen Aktien herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals in Höhe von bis zu Eur 275.000 an die Aktionäre. Die Zahlung des Erwerbspreises an die Aktionäre erfolgt erst nach Ablauf der 6-Monats-Frist gemäß § 237 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 225 Abs. 2 AktG.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend des Umfangs der Durchführung der Kapitalherabsetzung zu ändern. Der Vorstand wird ermächtigt, das Rückkaufangebot und die Kapitalherabsetzung erst dann durchzuführen, wenn die Durchführung der unter TOP 9 vorgeschlagenen Kapi-talerhöhung in das Handelsregister eingetragen wurde.

Begründung: Aktionäre, die die zukünftigen Aktivitäten der Gesellschaft nicht mehr begleiten möchten, sollen eine Möglichkeit erhalten, im Rahmen des Rückkaufangebots ihre Aktien zu veräußern.

9. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals mit Bezugsrecht

Es wird vorgeschlagen, zu beschließen:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von Eur 703.617,00 um bis zu Eur 1.407.234,00 auf bis zu Eur 2.110.851,00 durch Ausgabe von bis zu 1.407.234 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital in Höhe von Eur 1,00 je Stückaktie zum Ausgabetrag von Eur 1,00 je Stückaktie gegen Bar- und Sacheinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar des bei Eintragung der Kapitalerhöhung laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt. Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht im Verhältnis 1:2 zu, wobei die Durchführung der Kapitalerhöhung vollständig oder teilweise gemäß § 186 Abs. 5 AktG erfolgen kann. Nicht bezogene Aktien können von anderen Aktionären gezeichnet werden. Die Findata Holding Ltd, London, eingetragen beim Companies House unter Nr. 9706217, ist berechtigt, im Falle einer Zeichnung ihre Einlageverpflichtung vollständig oder teilweise durch Erbringung der nachfolgend bezeichneten Sacheinlage zu erfüllen. Gegenstand der Sacheinlage sind bis zu 1.000.000 Aktien der Findata Ltd, London, eingetragen beim Companies House unter Nr. 9711024. Die Anzahl der zu gewährenden Aktien ist abhängig von der gemäß §§ 183, 183a AktG zu ermittelnden Werthaltigkeit der Sacheinlage und von der Anzahl der nicht von den Aktionären bezogenen jungen Aktien, die als Gegenleistung für die Erbringung der Sacheinlage zur Verfügung stehen. Für die Erbringung der Sacheinlage können bis zu 1.407.234 Aktien der Gesellschaft gewährt werden, abhängig davon, für wieviele Aktien das Bezugsrecht durch Altaktionäre nach Ablauf der gesetzlichen Bezugsfrist nicht ausgeübt wird. Der Vorstand wird ermächtigt, unter Beachtung der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre den gemäß § 188 Abs. 3 Nr. 2 AktG erforderlichen Vertrag mit der Findata Holding Ltd, London, eingetragen beim Companies House unter Nr. 9706217, als derjenigen Person, von der die Sacheinlage erworben wird, abzuschließen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung zu ändern.

Begründung: Unter Wahrung der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre wird die Gesellschaft durch die Kapitalerhöhung in die Lage versetzt, eine aktivere Geschäftstrategie zu verfolgen.

München, im August 2015

Der Vorstand

(Ende)

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