Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Unternehmens Invest AG: Einladung zu ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2016
Wels
(pta011/26.04.2016/08:15 UTC+2)
Unternehmens Invest Aktiengesellschaft, Wels, FN 104570 f
Einladung
zu der am Dienstag, den 24. Mai 2016, um 15.00 Uhr,
in der Säulenhalle der Wiener Börse,
in 1010 Wien, Wallnerstraße 8, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft
T a g e s o r d n u n g
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31.12.2015 sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes des Vorstandes und des Corporate-Governance-Berichtes für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2015.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2015 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015.
4. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015.
5. Wahl Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 1.1.2016 bis 31.12.2016.
6. Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Wels nach Wien und der damit verbundenen Änderung der Satzung in § 2.
Einsichtnahmemöglichkeiten der Aktionäre gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG (§ 106 Z 4 AktG):
Die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 03.05.2016, am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auf und sind die Informationen gemäß § 108 Abs 4 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft www.uiag.at unter Investor Relations abrufbar. Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft die Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG (§ 106 Z 5 AktG):
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft per Post an die Adresse Am Hof 4, 1010 Wien, zu Handen Frau Andrea Salchenegger, spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 03.05.2016, zugehen.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft per Post an die Adresse Am Hof 4, 1010 Wien, per Telefax (+43 (0) 1/405 97 71-9) oder per E-Mail (andrea.salchenegger@uiag.at) zu Handen von Frau Andrea Salchenegger, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 12.05.2016, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10 a AktG erbracht wird. Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.uiag.at unter Investor Relations.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft gerichtet werden. Anträge und Fragen sind an die Gesellschaft per Post (Am Hof 4, 1010 Wien), per Telefax (+43 (0) 1/405 97 71-9) oder per E-Mail (andrea.salchenegger@uiag.at) zu Handen von Frau Andrea Salchenegger zu übermitteln.
Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am 14.05.2016, 24:00 Uhr Wiener Zeit. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und Aktionärsrechte ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen muss. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Die Depotbestätigung bedarf der Schriftform. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 19.05.2016, unter einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten Unternehmens Invest Aktiengesellschaft
z.Hd. Frau Andrea Salchenegger
Am Hof 4
1010 Wien
Per Telefax +43 (0) 1/405 97 71-9
Per E-Mail andrea.salchenegger@uiag.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT BKAUATWW3AGM - Message Type MT599; unbedingt
ISIN AT0000816301 im Text angeben.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000816301,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG):
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Textform ist jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Für die Erteilung einer Vollmacht ist zwingend das auf der Internetseite der Gesellschaft www.uiag.at unter Investor Relations zur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, zu verwenden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können an die Gesellschaft per Post (Am Hof 4, 1010 Wien), per Telefax (+43 (0) 1/405 97 71-9) oder per E-Mail (andrea.salchenegger@uiag.at) zu Handen von Frau Andrea Salchenegger übermittelt werden oder persönlich am Eingang zur Hauptversammlung vorgelegt werden. Die Gesellschaft nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß
§ 114 Abs 1 vierter Satz AktG von Kreditinstituten auch per SWIFT entgegen (BKAUATWW3AGM - Message Type MT599; unbedingt ISIN AT0000816301 im Text angeben) entgegen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG und § 83 Abs 2 Z 1 BörseG):
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 30.897.500,00 und ist in 4.250.000 Stückaktien zerlegt. Das Stimmrecht entspricht dem Nennwert der Aktien. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 14:30 Uhr.
Wels, im April 2016,
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: |
Unternehmens Invest AG Edisonstraße 1 4600 Wels Österreich |
|
---|---|---|
Ansprechpartner: | Andrea Salchenegger | |
Tel.: | +43-1-4059771-12 | |
E-Mail: | andrea.salchenegger@uiag.at | |
Website: | www.uiag.at | |
ISIN(s): | AT0000816301 (Aktie) | |
Börse(n): | Wiener Börse (Geregelter Freiverkehr) |