Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
BWT Aktiengesellschaft: Ermächtigung zum zweckfreien Erwerb eigener Aktien
Veräußerungsermächtigung auf andere Weise als über Börse oder öffentliches Angebot
Mondsee
(pta012/04.07.2016/12:00 UTC+2)
Mondsee, 4. Juli 2017. Die BWT Aktiengesellschaft, Walter-Simmer-Straße 4, 5310 Mondsee (in der Folge auch die "Gesellschaft"), gibt gemäß § 82 Abs. 9 BörseG und § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt, dass die 26. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 01. Juli 2016 die folgenden Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 7. und 8. fasste:
7. Der Vorstand wird zum Rückkauf und gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung bis zu 10 % des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gemäß § 65 Abs. 1 Zif. 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Börsegesetzes ermächtigt. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert pro Stückaktie darf EUR 1,-- nicht unterschreiten und EUR 20,-- nicht überschreiten. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen.
8. Der Vorstand wird ermächtigt gemäß § 65 Abs. 1b AktG, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung eigener Aktien (einschließlich aufgrund von vorangehenden Ermächtigungen erworbener eigener Aktien) eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.
Diese Bekanntmachung ersetzt gemäß § 82 Abs. 10 BörseG die Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1a zweiter Satz AktG. Auf den auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der BWT Aktiengesellschaft (http://www.bwt-group.com/de/investoren/corporate-governance/Hauptversammlung/) veröffentlichten Bericht des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 7. und 8. wird verwiesen.
Zur Veröffentlichung freigegeben.
Über BWT
Die Best Water Technology-Gruppe ist Europas führendes Wassertechnologie-Unternehmen. 3.300 Mitarbeiter arbeiten an dem Ziel, Kunden aus Privathaushalten, der Industrie, Gewerbe, Hotels und Kommunen mit innovativen, ökonomischen und ökologischen Wasseraufbereitungs-Technologien ein Höchstmaß an Sicherheit, Hygiene und Gesundheit im täglichen Kontakt mit Wasser zu geben. BWT bietet moderne Aufbereitungssysteme und Services für Trinkwasser, Pharma- und Prozesswasser, Heizungswasser, Kessel-, Kühl- und Klimaanlagenwasser sowie für Schwimmbadwasser. BWT-Mitarbeiter in Forschung und Entwicklung arbeiten mit modernsten Methoden an neuen Verfahren und Materialien mit dem Ziel, ökologische und ökonomische Produkte zu entwickeln. Ein wichtiger Aspekt ist die Senkung des Betriebsmittel- und Energieverbrauchs der Produkte und somit die Reduzierung der CO2-Emissionen.
(Ende)
Aussender: |
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