Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
S&T AG: S&T AG beschließt aufgrund der beabsichtigten Kontron AG-Verschmelzung eine Sachkapitalerhöhung
Linz
(pta039/02.05.2017/17:51 UTC+2)
Der Vorstand der S&T AG, Linz, Österreich hat heute einen Grundsatzbeschluss gefasst, das satzungsgemäße Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 48.926.657,00, das eingeteilt ist in 48.926.657 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, unter teilweiser Ausnützung des genehmigten Kapitals gemäß § 5 Absatz (6) der Satzung und unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechtes um bis zu EUR 10.000.000,00 (Euro zehn Millionen) auf bis zu EUR 58.926.657,00 (Euro achtundfünfzig Millionen neunhundertsechsundzwanzigtausend sechshundertsiebenundfünfzig) zu erhöhen. Ausgegeben werden bis zu 10.000.000 (zehn Millionen) neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie mit voller Gewinnberechtigung ab dem 1.1.2017. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Sacheinlagen. Die neuen Aktien werden der SMC Investmentbank AG, München, Deutschland, zum Bezug angeboten mit der Verpflichtung, sie den Aktionären der im Handelsregister des Amtsgerichts München, Deutschland, unter HRB 227648 eingetragenen S&T Deutschland Holding AG zur Zeichnung anzubieten, wobei S&T AG als Aktionärin der S&T Deutschland Holding AG vom Angebot zur Zeichnung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das Bezugsrecht der Aktionäre der S&T AG wird ausgeschlossen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist erforderlich und verhältnismäßig. Aktionären von Kontron AG, Augsburg/Deutschland, die im Rahmen der geplanten Verschmelzung der Kontron AG auf S&T Deutschland Holding AG, über die auf der Hauptversammlung der Kontron AG am 19. Juni 2017 und auf der Hauptversammlung der S&T Deutschland Holding AG am 20. Juni 2017 beschlossen werden soll, nicht die verpflichtend anzubietende Barabfindung, die mit EUR 3,11 pro Kontron-Aktie ermittelt wurde, annehmen, soll im Rahmen der Transaktion ermöglicht werden, die im Zuge der Verschmelzung erhaltenen S&T Deutschland Holding AG-Aktien als Sachkapitalerhöhung in S&T AG einzubringen und neben einer baren Zuzahlung neue Aktien der S&T AG zu erhalten. Die Zeichnungsberechtigten übertragen dafür mittelbar über die SMC Investmentbank AG als Sacheinlage mit schuldrechtlicher Wirkung zum 1.1.2017 auf die Gesellschaft ihre Aktien an der S&T Deutschland Holding AG (ISIN DE000A2BPK83 / WKN A2B PK8.). Das genaue Umtauschverhältnis und die Höhe der baren Zuzahlung wird gerade ermittelt, gesondert beschlossen und rechtzeitig vor der Hauptversammlung der Kontron AG bekanntgegeben. Dieser Beschluss des Vorstandes bedarf noch der Zustimmung des Aufsichtsrats der S&T AG.
Über die S&T AG:
Der Technologiekonzern S&T AG (www.snt.at, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, SANT) ist mit rund 3.700 Mitarbeitern und Niederlassungen in mehr als 25 Ländern weltweit niedergelassen. Als Systemhaus ist das an der Deutschen Börse und im TecDAX gelistete Unternehmen einer der führenden Anbieter von IT-Dienstleistungen und Lösungen in Zentral- und Osteuropa. 2016 ist S&T bei der Kontron AG - einem Weltmarktführer im Bereich Embedded Computer - eingestiegen und zählt nach dieser Transaktion mit einem weiter gewachsenen Portfolio an Eigentechnologie in den Bereichen Appliances, Cloud Security, Software und Smart Energy¬ zu den international führenden Anbietern von Industrie-4.0- bzw. Internet-of-Things-Technologie.
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Aussender: |
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